Opération Blanche

Börsenlexikon
Anzeige
Smartbroker entdecken
Jetzt Smartbroker
Smartbrokerplus

Definition im Lexikon

Was ist eine Opération Blanche?

Eine Opération Blanche ist eine spezielle Strategie bei der Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen von Kapitalerhöhungen. Bei dieser Taktik kann ein Aktionär neue Aktien eines Unternehmens erwerben, ohne eine zusätzliche Zahlung zu leisten. Dies wird technisch durch den Verkauf einer ausreichenden Anzahl von Bezugsrechten ermöglicht, um mit den Erlösen die restlichen Bezugsrechte auszuüben und dafür neue Aktien zu erhalten.

Effekt auf den Anteil am Grundkapital

Durch die Anwendung einer Opération Blanche verringert sich der relative Anteil des Aktionärs am Grundkapital einer Aktiengesellschaft im Vergleich zur vollständigen Ausübung aller zustehenden Bezugsrechte. Der Aktionär kann jedoch neue Aktien ohne zusätzliche Zahlung erhalten.

Berechnung der Anzahl der ohne Zuzahlung erhältlichen Aktien

Die Anzahl der neuen Aktien, die ohne zusätzliche Zahlung erhältlich sind, wird wie folgt berechnet: Akt = (BZ x RWBZ) / BZK

  • Akt: Anzahl der Aktien, die ohne zusätzliche Zahlung erhältlich sind
  • BZ: Anzahl der Bezugsrechte
  • RWBZ: Rechnerischer Wert des Bezugsrechts
  • BZK: Bezugskurs der neuen Aktie

Wenn der berechnete Wert für Akt ein gebrochener Wert ist, können die überschüssigen Bezugsrechte verkauft werden.

 

Eine Opération Blanche ist eine besondere Strategie bei der Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen von Kapitalerhöhungen. Bei dieser Taktik kann ein Aktionär neue Aktien eines Unternehmens erwerben, ohne eine Zuzahlung leisten zu müssen. Dies geschieht technisch durch den Verkauf von so vielen Bezugsrechten, dass der Aktionär mit deren Erlös die restlichen Bezugsrechte ausüben kann und dafür neue Aktien erhält. Durch die Anwendung einer Opération Blanche verringert sich der relative Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft, im Gegensatz zu einer Vollausübung der zustehenden Bezugsrechte. Die Anzahl der jungen Aktien, die ohne Zuzahlung erhältlich ist, errechnet sich wie folgt: Akt = (BZ x RWBZ): BZK; Akt = Anzahl der ohne Zuzahlung erhältlichen Aktien; BZ = Anzahl der Bezugsrechte; RWBZ = Rechnerischer Wert des Bezugsrechts; BZK = Bezugskurs der jungen Aktie. Wird für Akt ein gebrochener Wert ermittelt, so können die überschüssigen Bezugsrechte veräußert werden.