Optionsgeschäft

Börsenlexikon
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Welche Typen von Optionsgeschäften gibt es?

Das Optionsgeschäft wird auch als bedingtes Termingeschäft bezeichnet. Es berechtigt den Käufer, aber es verpflichtet ihn nicht, ein Basisobjekt zu einem Basispreis, innerhalb einer festgelegten Periode (amerikanische Optionsart) oder am Laufzeitende (europäische Optionsart), gegen Zahlung einer Optionsprämie zu kaufen oder zu verkaufen. Der Kauf wird als Call Option bezeichnet, der Verkauf als Put Option. Setzt ein Anleger auf steigende Kurse, wird er mit Calls spekulieren, will er dagegen sein Portfolio gegen fallende Kurse sichern, spekuliert er mit Puts. Der Optionskäufer zahlt dem Stillhalter die Optionsprämie. Diese ist als Ausgleich, für das Risiko aus dem Optionsgeschäft und der somit bestehenden Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages, zu sehen. Die Höhe der Optionsprämie wird vom Basispreis der Option und von der Laufzeit beeinflusst. Optionen lassen sich auf die unterschiedlichsten Basisobjekte abschließen. Dies können Optionsgeschäfte auf Aktien (Aktienoption), Zinsen (Zinsoptionen), auf Terminkontrakte in Währungen (Devisenoptionen), Indicies, Renten, Waren oder auf börsenfreie Instrumente sein. Das bedeutet, Optionsgeschäfte können sowohl über die Börse als auch außerbörslich (OTC -over the counter-) gehandelt werden. Eine Option kann am Geld (at the money), im Geld (in the money) oder aus dem Geld (out of the money) sein, je nach entsprechender Marktsituation. Neben den standardisierten Optionsgeschäften (plain vanilla options) gibt es mittlerweile auch sehr viel komplexere Optionstypen, die so genannten exotischen Optionen. Diese entsprechen in den Grundzügen den Standardoptionsgeschäften, haben aber stark variierende Auszahlungsprofile. Exotische Optionsgeschäfte sind u.a. Ladder Options, Cliquet Options oder Asien Style Options (Average Strike Options, Average Price Options), um nur einige zu nennen.