Schatzwechsel

Börsenlexikon
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Wer gibt Schatzwechsel aus?

Ein Schatzwechsel stellt eine sogenannte Wechselverbindlichkeit dar, die vom Bund und von den Bundesländern für Finanzierungszwecke ausgegeben werden. Sie besitzen in der Regel eine maximale Laufzeit von 90 Tagen. Bei den Schatzwechseln handelt es sich um Diskontpapiere, da die Zinsen schon bei Verkauf des Anlagekapitals abgezogen und direkt mit ausgezahlt werden. Sonst unterscheiden sich Schatzwechsel nicht von normalen Wechseln. Sobald sich ein Anleger findet, der den Wechsel kauft, bekommt der Emittent den Kreditbetrag ausgezahlt. In Deutschland werden Schatzwechsel nur selten benutzt, da sich der Finanzhaushalt größtenteils durch Buchkredite finanziert. Ein Schatzwechsel wird synonym auch als Schatzanweisung bezeichnet.