Schuldner

Börsenlexikon
Anzeige
Smartbroker entdecken
Jetzt Smartbroker
Smartbrokerplus

Wer trägt die Rechtsverfolgungskosten, wenn der Schuldner in Verzug seiner Schuld kommt?

Ein Schuldner ist eine Person, die verpflichtet ist, eine Leistung gegenüber einem Gläubiger zu erbringen, die sie ihm schuldet. Als Schulden bezeichnet man die Summe aller Verbindlichkeiten. Dabei kann es sich um eine Sachleistung oder auch um Geld handeln. Wird die Leistung vom Schuldner nicht fristgerecht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums erbracht, so versucht der Gläubiger in der Regel, die Schuld einzutreiben. Kommt es zu einem solchen Verzug, so hat der Schuldner die Rechtsverfolgungskosten gemäß §§ 280, 286 BGB dem Gläubiger zu ersetzen. Schuldner können sowohl Privatpersonen, Privatunternehmen als auch der Staat sein. Der Schuldner wird häufig auch als Debitor bezeichnet. Im Bankwesen spricht man von einem Kreditnehmer und in der Debitorenbuchhaltung handelt es sich um einen Vertragspartner, bei dem aufgrund einer erbrachten Leistung eine Forderung von Lieferung und Leistung besteht. Von einem Drittschuldner spricht man, wenn ein Inkassobüro oder ein Factoringunternehmen die Schulden übernommen beziehungsweise abgekauft hat und jetzt selbst versucht, diese beim Schuldner einzutreiben.