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Sonderverwahrung

Börsenlexikon

Welches Recht hat der Auftraggeber einer Sonderverwahrung?

Bei einer Sonderverwahrung handelt es sich um die Aufbewahrung von Wertpapieren eines Auftraggebers, die getrennt vom anderen Wertpapieren des Verwalters aufbewahrt werden müssen. Der Auftraggeber der Sonderverwahrung ist dabei Eigentümer der hinterlegten Wertpapiere und hat Anspruch darauf, die selben Wertpapiere zurück zu erhalten, die er in Verwahrung gegeben hat. Um eine Verwechslung mit anderen Wertpapieren zu vermeiden, bezeichnet man diese mit dem Namen und der Anschrift des Auftraggebers sowie anderen Daten wie die Wertpapierkennnummer. Die Sonderverwahrung wird in der Regel durch ein Kreditinstitut durchgeführt. Der Gegensatz zur Sonderverwahrung ist die Sammelverwahrung, bei der der Auftraggeber kein Eigentümer der Wertpapiere ist, sondern vielmehr nur das Anrecht auf einen Bruchteil des Wertpapierbestandes erhält. Er hat hier das Recht ein entsprechendes Exemplar zurück zu fordern. Ein Nachteil, den der Kunde aus der Sonderverwahrung zieht ist, dass die Kosten, die das Kreditinstitut für die Verwahrung der Wertpapiere fordert höher sind, als bei einer Sammelverwahrung.
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