Spekulationssteuer

Börsenlexikon
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Was bezeichnet die Spekulationssteuer und wann fällt sie an?

Die Spekulationssteuer bezeichnet in Deutschland eine Einkommenssteuer, die auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Spekulationsfrist erhoben wird. Damit ist die Spekulationssteuer als solche nur ein umgangssprachlicher Begriff, und keine eigenständige Steuerart. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 wurde die Spekulationssteuer für Wertpapiere abgeschafft, womit Gewinne aus Wertpapierverkäufen unabhängig von ihrer Haltedauer mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert werden. Lediglich bei nicht eigengenutzen Wohnimmobilien die innerhalb von 10 Jahren mit Gewinn veräußert werden, kann noch eine Spekulationssteuer erhoben werden, da dabei weiterhin die ursprüngliche Spekulationsfrist gilt.