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Staatsanleihe

Börsenlexikon
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Wer ist zur Ausgabe von Staatsanleihen berechtigt?

Eine Staatsanleihe als verzinsliches Wertpapier begründet ein Schuldverhältnis zwischen Anleiheinhaber und Anleiheemittent. Als Emittenten können Bund, Länder und Gemeinden auftreten. Dabei kauft der Anleiheinhaber die Staatsanleihe zu einem bestimmten Preis, der in Prozent vom Nennbetrag lautet. Während der Laufzeit wird eine Zinszahlung in Form eines Kupons gezahlt, der eine Gegenleistung für das überlassene Kapital darstellt. Am Ende der Laufzeit bekommt der Anleiheinhaber den Nennbetrag vom Staat ausgezahlt und das Schuldverhältnis endet. Mit der Staatsanleihe ist es dem Staat somit möglich, sich über den Kapitalmarkt Geld zu leihen und nicht wie üblich über einen Kredit mit der Bank. Der Wert einer Staatsanleihe ist abhängig von ihrer Laufzeit, der Höhe des Kupons und des Effektivzinssatzes am Markt. Dabei gilt, dass die Staatsanleihe unter pari, das heißt unter Nennwert, gehandelt wird, wenn die Effektivverzinsung des Marktes größer ist als der Kupon. Anders wird sie über pari gehandelt, wenn der Kupon größer als der Effektivzinssatz des Marktes ist. Staatsanleihen gibt es in verschiedenen Formen, die sich in der Modalität ihrer Zahlungen unterscheiden. Beispiele für die gebräuchlichsten Formen sind hier die Nullkuponanleihe (engl. Zerobond), die variabel verzinsliche Anleihe (engl. Floating Rate Note) und die festverzinsliche Kuponanleihe. Auch Staatsanleihen unterliegen theoretisch einem Adressausfallrisiko, das heißt dem Risiko, dass Zinsen und Nennwert nicht fristgemäß zurückgezahlt werden. Ratingagenturen bewerten Staatsanleihen in der Regel jedoch mit der höchsten Bonität. Staatsanleihen werden auch government bonds, public bonds oder government loan genannt. Amerikanische Staatsanleihen werden in Abhängigkeit von ihrer Laufzeit als T-Bills (3,6 oder 12 Monate), T-Notes (bis zu 10 Jahre) oder T-Bonds (10-30 Jahre) bezeichnet.