Stock

Börsenlexikon
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Für was wird der Begriff Stock außer dem einer Aktie noch verwendet?

Stock ist der englische Begriff für Aktie und verbrieft ein Anteilsrecht an einem Unternehmen (Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien). Das bedeutet, dass der Aktionär mit dem Kauf des Stock einen Bruchteil vom Grundkapital des Unternehmens erwirbt. Die Inhaber des Stocks besitzen einen Anspruch auf Ausschüttung des Residualgewinns (§ 58 Abs. 4 AktG), was der Gewinn ist, der nach Abzug der Schulden und Einlagerung in die Rücklagen übrig bleibt. Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt in Form von Dividenden, deren Auszahlung üblicherweise jährlich erfolgt. Außerdem besitzen die Inhaber des Stock ein Teilnahmerecht (§ 118 AktG), Stimmrecht (§§ 133 ff. AktG), Rederecht und Anfechtungsrecht der Beschlüsse auf der Hauptversammlung, ein Bezugsrecht bei Ausgabe junger Aktien (§ 186 AktG), ein Auskunftsrecht durch den Vorstand (§ 131 AktG) und ein Recht auf einen Anteil des Liquidationserlöses. Der Begriff Stock kann aber auch für den Bestand an Waren oder Vorräten verwendet werden.