Umlageverfahren

Börsenlexikon

Wodurch unterscheidet sich das Umlageverfahren vom Kapitaldeckungsverfahren?

Umlageverfahren - Definition und Funktionsweise

Das Umlageverfahren ist ein Finanzierungsmodell für Sozialversicherungen wie beispielsweise die Rentenversicherung. Im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren, bei dem die eingezahlten Beiträge durch den Versicherungsträger am Kapitalmarkt zinsbringend angelegt werden, um im Leistungsfall an die versicherte Person ausgezahlt zu werden, werden beim Umlageverfahren die Beiträge direkt an die Leistungsbezieher ausgezahlt.

Funktionsweise des Umlageverfahrens

Beim Umlageverfahren zahlen die Erwerbstätigen Beiträge in die Rentenkasse ein, die direkt an die Rentenempfänger ausgezahlt werden. Im Gegenzug erhalten die Beitragszahler einen Anspruch auf die entsprechende Leistung im Versicherungsfall, also bei Renteneintritt. Auf diese Weise werden die Leistungen aus der Rentenkasse durch die Beitragszahler finanziert.

Vergleich zum Kapitaldeckungsverfahren

Im Gegensatz zum Umlageverfahren wird beim Kapitaldeckungsverfahren das eingezahlte Kapital durch den Versicherungsträger angelegt und verzinst. Im Leistungsfall wird das angesparte Kapital an die versicherte Person ausgezahlt. Das Kapitaldeckungsverfahren wird oft als private Vorsorge genutzt und findet auch in der betrieblichen Altersvorsorge Anwendung.

Probleme des Umlageverfahrens

Auf Grund der demographischen Entwicklung in Deutschland können aus dem Umlageverfahren durchaus Probleme entstehen, die zukünftigen Leistungen im zugesicherten Umfang zu erbringen. Denn tendenziell müssen immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsempfänger finanzieren. Um die Finanzierung der Rentenversicherung auch in Zukunft sicherzustellen, werden verschiedene Reformmaßnahmen diskutiert. Dazu gehören beispielsweise eine Erhöhung des Renteneintrittsalters oder eine Erhöhung der Beiträge.

 

Das Umlageverfahren ist eine Herangehensweise zur Finanzierung von Sozialversicherungen, wie beispielsweise einer Rentenkasse. Beim Umlageverfahren werden die Beiträge zur Rentenversicherung, die von den Erwerbstätigen eingezahlt werden, direkt an die Leistungsbezieher ausgezahlt. Im Gegenzug erhält der Beitragszahler einen Anspruch auf die entsprechende Leistung im Versicherungsfall, also bei Renteneintritt. Damit steht das Umlageverfahren im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren, bei dem die eingezahlten Beiträge durch den Versicherungsträger am Kapitalmarkt zinsbringend angelegt werden, um im Leistungsfall an die versicherte Person ausgezahlt zu werden. Auf Grund der demographischen Entwicklung in Deutschland können aus dem Umlageverfahren durchaus Probleme entstehen, die zukünftigen Leistungen im zugesicherten Umfang zu erbringen, da tendenziell immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsempfänger finanzieren müssen.

 

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