Unter Pari Emission

Börsenlexikon

Was versteht man unter "Unter-pari-Emission"?

Als Unter-pari-Emission wird die Ausgabe von Wertpapieren zu weniger als 100 % ihres Nennwertes bezeichnet. Das bedeutet, dass die Aktien und Rentenpapiere (Anleihen) zu einem unter dem aufgedruckten Nominalbetrag (Nennwert) liegenden Preis ausgegeben werden.

Sind Unter-pari-Emissionen erlaubt?

Unter-Pari-Emission von Aktien sind gemäß § 9 AktG verboten. Bei Anleihen ist eine Unter-Pari-Emission die Regel. Die Effektivverzinsung erhöht sich bei Unter-Pari-Emission, wenn die Rückzahlung von Unter-Pari-Anleihen zum oder über dem Nennwert erfolgt.

Sind Unter-Pari-Emissionen sinnvoll?

Unter-Pari-Emissionen bieten sich bei der Emission von Anleihen deswegen an, weil mit Hilfe dieser Methode zeitnah die Anleihekonditionen auf das aktuelle Marktzinsniveau eingestellt werden können.

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