Wertpapier

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Sind Gaderobenmarken Wertpapiere?

Der Begriff "Wertpapiere" bezieht sich auf bestimmte Finanzinstrumente oder Urkunden, die den Besitz oder die Rechte an einem bestimmten Vermögenswert repräsentieren. Diese Vermögenswerte können verschiedene Formen annehmen, wie z. B. Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteile, Optionsscheine oder Zertifikate. Handelt es sich um Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden, so werden diese mit einer sechsstelligen Nummer gekennzeichnet. Ab April 2003 löste dabei die International Securities Identification Number (ISIN) die Wertpapierkennnummer (WKN) ab.

Wozu werden Wertpapiere gebraucht?

Wertpapiere dienen in erster Linie als Mittel zur Kapitalbeschaffung für Unternehmen oder zur Investition für Anleger. Sie bieten den Emittenten die Möglichkeit, Kapital von Investoren zu erhalten, während die Anleger die Chance haben, ihr Geld zu investieren und potenziell Renditen zu erzielen.

Aktien sind beispielsweise Wertpapiere, die den Anteilseigner (Aktionären) Eigentumsrechte an einem Unternehmen verleihen. Anleihen sind hingegen schuldrechtliche Wertpapiere, die dem Inhaber eine Forderung gegenüber dem Emittenten verleihen, typischerweise mit einer festgelegten Laufzeit und einem festen Zinssatz.

Der Handel mit Wertpapieren findet an Finanzmärkten statt, wie zum Beispiel an Börsen oder außerbörslichen Handelsplätzen. Hier können Anleger Wertpapiere kaufen und verkaufen, um von Kursveränderungen oder Dividendenausschüttungen zu profitieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Handel mit Wertpapieren mit Risiken verbunden sein kann, und Anleger sollten sich vor dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren über die potenziellen Risiken informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Ein Wertpapier verbrieft ein privates Recht und macht dieses sichtbar und nachweisbar. Ohne den Besitz des Wertpapiers kann von diesem Recht kein Gebrauch gemacht werden. Dabei kann dieses Recht unter anderem eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (Aktie), das Recht zum Verkauf zu einem vorher festgelegten Preis (Put-Option) oder eine Forderung sein. Aber auch Schecks, Wechsel, Wandelanleihen oder Zertifikate stellen Wertpapiere dar. Dabei werden bloße Beweisurkunden, wie zum Beispiel ein Kaufvertrag, oder einfache Legitimationsurkunden wie zum Beispiel Gaderobenmarken von der Definition ausgeschlossen. Auch Banknoten, Gutscheine oder Identitätskarten können nicht als Wertpapiere bezeichnet werden. Ein Wertpapier wird auch als Urkunde bezeichnet. Handelt es sich um Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden, so werden diese mit einer sechsstelligen Nummer gekennzeichnet. Ab April 2003 löste dabei die International Securities Identification Number (ISIN) die Wertpapierkennnummer (WKN) ab.