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Das Landgericht bewertet das aktuelle Marktvorgehen laut Sprecher als eine unzulässige, abgestimmte Verhaltensweise. Nicht der einzelne Pressegroßhändler verhandele mit einem Verlag individuell über Preise und andere Verkaufsbedingungen, sondern der Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten (Köln) handele für alle einheitliche Konditionen aus. Das Urteil hat dem Gerichtssprecher zufolge aber nur bindende Wirkung für den Bauer-Verlag gegenüber den Pressegroßhändlern. 'Das ist grundsätzlich so bei Zivilprozessen.'
Damit kann nun der Bauer-Verlag mit einzelnen Grossisten über Preise, Rückgaberechte für nicht verkaufte Exemplare und andere Vertriebs- und Verkaufsbedingungen einzeln verhandeln. Der Bundesverband darf nach dem Urteil seine 70 Grossisten auch nicht auffordern, einzelne Verhandlungen mit dem Verlag zu unterlassen.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und der Bundesverband Presse-Grosso bedauerten das Urteil in einer gemeinsamen Erklärung. Sie wollen das 'bewährte und durch Branchenvereinbarungen getragene Presse-Grossosystem' weiter erhalten. Einheitliche Konditionen-Vereinbarungen seien für die große Mehrheit der Verlage eine 'wesentliche Voraussetzung für ein neutrales, die Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit gewährleistendes Pressevertriebssystems.'
Die Presse-Grossisten sorgen dafür, dass Zeitungen und Zeitschriften möglichst flächendeckend zu festen Preisen verkauft werden. Der Bundesverband Presse-Grosso befürchtet, ein Aufbrechen des bisherigen Systems gefährde Pressevielfalt und Pressefreiheit.
Die Bauer Media Group in Hamburg begrüßte das Urteil dagegen als Veto gegen unzulässiges Preis- und Konditionenkartell und sieht die Pressevertriebsfreiheit gestärkt./wa/DP/wiz
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