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Flughafen-Nachbarn steht keine Gewerbesteuer von Fraport zu

16:08 Uhr 10.03.2010
MÜNCHEN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Vom Lärm geplagten Nachbargemeinden des Frankfurter Flughafens steht kein Anteil an der millionenschweren Gewerbesteuer des Flughafenbetreibers Fraport (FRAPORT Aktie) zu. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatten 14 Kommunen, auf deren Gebiet Lärmmessstationen stehen, die für die Betriebsgenehmigung des Flughafens nötig sind. Die Kläger hatten auf die Lärmbelastung und die deswegen nötigen Investitionen verwiesen. Der BFH entschied, dass die Messstationen zwar Betriebsstätten des Flughafens seien. Dort seien aber keine Mitarbeiter beschäftigt./ake/DP/he

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