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Frankreich und Belgien erlauben wieder Leerverkäufe bei Finanztiteln

19:04 Uhr 13.02.2012
PARIS (dpa-AFX) - Frankreich und Belgien erlauben wieder sogenannte Leerverkäufe von Finanztiteln. Wie beide Behörden auf ihren Internetseiten mitteilten, ist das Verbot, das am 11. Februar auslief, nicht verlängert worden. Frankreich, Italien, Spanien und Belgien hatten Anfang August 2011 ein Verbot für bestimmte Leerverkäufe beschlossen. Damit sollten die anhaltenden Marktturbulenzen eingedämmt werden. Ungedeckte Leerverkäufe bleiben dagegen weiter verboten.

Bei Leerverkäufen verkaufen Profi-Anleger wie Hedge-Fonds Aktien - in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückkaufen zu können und so Gewinne einzustreichen. Bei 'gedeckten Leerverkäufen' leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei 'ungedeckten Leerverkäufen' besitzen sie diese gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben. Deutschland hatte ungedeckte Leerverkäufe im Sommer 2010 für bestimmte Finanztitel verboten, für gedeckte wurde später eine Meldepflicht eingeführt./stk/fn

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