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'HB': Commerzbank droht Ärger mit Eurohypo-Gläubigern

06:58 Uhr 29.07.2010
FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Abwälzen von Verlusten auf Teile ihrer Gläubiger bringt einem Zeitungsbericht zufolge Commerzbank und Eurohypo zunehmend in Bedrängnis. Inzwischen sei mindestens eine Klage von Genussschein-Zeichnern der Eurohypo anhängig, berichtet das 'Handelsblatt' (Donnerstag) unter Berufung auf Finanzkreise. Weitere Klagen dürften gegen die Commerzbank oder den Immobilienfinanzierer dürften folgen: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) will in wenigen Tagen nachziehen. 'In den nächsten Tagen, spätestens Anfang August werden wir die Klage einreichen', sagte SdK-Vorstand Daniel Bauer der Zeitung.

Zwar gehe es nur um kleinere Millionenbeträge. Doch das Image der Commerzbank, die mit Milliarden vom Staat gerettet wurde, könnte weiter leiden. Commerzbank und Eurohypo wollten sich unter Verweis auf die laufenden Verfahren nicht in der Angelegenheit äußern.

Sogenannte Hybrid-Anleihen, aber auch Genussscheine sind eine Zwischenstufe von Fremd- und Eigenkapital. Sie bieten den Investoren höhere Zinsen (Kupon), die im Fall von Verlusten aber auch ausgesetzt werden können. Je nach Struktur ist es zudem möglich, den Nennbetrag des jeweiligen Wertpapiers herabzusetzen. Dann verliert der Anleger einen Teil seines Einsatzes. Genau das hat die Commerzbank anscheinend gemacht.

Laut SdK geht es vor allem um drei Genussscheinpapiere mit einem Gesamtnennbetrag von 270 Millionen Euro. Die Eurohypo zahlte für sie 2009 keine Zinsen und fordert darüber hinaus einen Haftungsbeitrag zum Jahresverlust von rund 900 Millionen Euro. Kupon-Ausfall und Verlustteilnahme dürften sich dabei aber nur in einer Größenordnung von insgesamt 15 Millionen Euro bewegen.

Die SdK vertrete knapp 50 Gläubiger, darunter etwa eine Handvoll größere Investoren. Die Anlegerschützer verweisen darauf, dass zwischen Eurohypo und Commerzbank ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Ihrer Meinung nach ist damit verbunden aber auch die Pflicht der Mutter, Verluste immer auszugleichen. Die Möglichkeit, Genussschein-Inhaber bei Verlusten heranzuziehen, gebe es hingegen nicht. Offenbar sahen dies Eurohypo und Commerzbank 2008 trotz eines weit höheren Jahresverlusts genauso. Erst für das vergangene Jahr wurde das Vorgehen geändert.

Zugleich kämpfe die Commerzbank noch an anderer Front. Laut 'Handelsblatt' haben die Käufer einer Commerzbank-Hybridanleihe mittlerweile Klage eingereicht, weil die Zinsen auf einen 800 Millionen Pfund schweren Bond nicht gezahlt wurden. Federführend sei hier die internationale Anwaltskanzlei Brown Rudnick, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Finanzkreise. In der Branche werde davon ausgegangen, dass Hedge-Fonds hinter der Klage stehen./ang/zb

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