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Im Jahr 2009 trat die Erbschaftssteuerreform in Kraft, nach der höhere Freibeträge gelten. Deshalb sank die Zahl der Fälle, bei denen überhaupt Erbschaftssteuer fällig wurde. Für Kinder gilt nach Angaben des Bundesamts beispielsweise ein Freibetrag von 400 000 Euro, Ehegatten müssen erst Steuern zahlen, wenn sie mehr als 500 000 in bar oder Sachwerten erben.
Knapp 111 000 Mal wurde im Jahr 2010 so viel vererbt, dass Erbschaftsteuer fällig wurde - im Jahr zuvor waren es noch fast 134 000 Fälle.
Die Zahl der steuerpflichtigen Schenkungen, für die die gleichen Freibeträge gelten, sank sogar um ein Drittel auf knapp 29 000. Als Grund nennt das Bundesamt die besonders große Zahl 2009. Vor Inkrafttreten des neuen Erbschaftsrechts seien nämlich viele Schenkungen vorgezogen worden, weil Grundvermögen damals wesentlich geringer bewertet wurden als mit dem neuen Recht. Der Wert der steuerpflichtigen Schenkungen belief sich 2010 auf 14,6 Milliarden Euro, ein Zuwachs um fast zehn Prozent. Die festgesetzte Schenkungsteuer ging dagegen um elf Prozent auf 1,2 Milliarden Euro zurück./rae/DP/bgf
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