CLEVER HANDELN

Richten Sie Börsennews.de als Startseite ein

Hier klicken

Werbung mit durchgestrichenem Preis nicht irreführend

16:59 Uhr 29.07.2010
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Werbung mit einem durchgestrichenen Preis ist nicht irreführend. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Ein Internet-Schuhhändler hatte für Markenschuhe geworben: 'Statt 49,99 Euro nur 19,99 Euro'. Der höhere Preis war dabei durchgestrichen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Ein anderer Händler hatte argumentiert, es sei nicht klar, ob es sich bei dem durchgestrichenen Preis um einen früheren Verkaufspreis, die Preisempfehlung des Herstellers oder den Preis der Konkurrenz handele.

Das Oberlandesgericht befand, ein Durchschnittsverbraucher erkenne, dass es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den früheren Verkaufspreis des Händlers handele. Das Gericht hob damit eine gegenteilige Entscheidung der Vorinstanz auf. Die Entscheidung ist rechtskräftig (Az.: I-20 U 28/10)./fc/DP/edh

Das könnte Sie interessieren!
Wertpapiere ISIN Letzter Kurs Performance
INNVEST REAL ESTATE Aktie CA45778F1018 4,09 € 2,20%
WHITE TIGER GOLD Aktie VGG9619M1086 0,58 € -0,85%
JEAN COUTU GROUP Aktie CA47215Q1046 9,67 € -1,16%
Jetzt mitmachen: Aktuelle börsennews.de Umfrage
An den Börsen herrscht allgemeine Hochstimmung. Der DAX legte im noch sehr jungen Jahr 2012 bereits 900 Punkte zu. Wie ist Ihre Stimmung?
Keine Kommentare vorhanden!

Kommentar schreiben:


Bitte geben Sie die Buchstaben aus dem untenstehenden Bild ein.

Eingabe: