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Betriebsratswahl in Daimler-Zentrale unwirksam

16:09 Uhr 03.09.2010
Daimler
Daimler-Zentrale in Stuttgart.

Stuttgart (dpa) - Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Betriebsratswahl in der Zentrale des Autobauers Daimler für unwirksam erklärt. Im Wahlverfahren seien Fehler gemacht worden, sagte der Vorsitzende Richter Harald Oesterle am Freitag.

Mitarbeiter des Autobauers hatten die Wahl angefochten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Unternehmen und Betriebsrat können dagegen Beschwerde einlegen. Das am 10. März gewählte Gremium kann dem Richter zufolge bis zu einer endgültigen Entscheidung im Amt bleiben. Schon vor dem Urnengang hatte es eine heftige juristische Auseinandersetzung um die Abstimmung gegeben.

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1 Kommentare
«Lex Schlecker» gegen Missbrauch der Leiharbeit
nicht angemeldeter Benutzer | (04.09.2010 um 12:41 Uhr )
In Österreich bekommt ein Leiharbeiter mehr lohn als bei der Firma selbst.
So müsste man auch in Deutschland machen
1 Kommentare

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