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EU: Zinsvergünstigungen für «grüne Produkte»

15:08 Uhr 05.08.2009
EU-Flagge
Hersteller umweltfreundlicher Produkte sollen durch die Vergabe von zinsvergünstigten Krediten gefördert werden.

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission hat grünes Licht für die Vergabe von zinsvergünstigten Krediten an Hersteller umweltfreundlicher Produkte gegeben.

Deutsche Behörden können somit auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene bis zum 31. Dezember 2010 Darlehen verteilen, für die bis 2012 ermäßigte Zinssätze gelten. Das teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Die Vergünstigungen gelten nur für Unternehmen, die sich vor dem 1. Juli 2008 - also vor Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise - nicht in Schwierigkeiten befanden. Die Regelung ist Teil des deutschen Pakets zur Bewältigung der Krise. Die Kommission als oberster Wettbewerbshüter der EU musste das Vorhaben nach den EU-Wettbewerbsregeln prüfen und genehmigen.

«Die Unternehmen werden auf diese Weise ermutigt, sich für die Herausforderungen der Zukunft zu rüsten und mit einem Geschäftsmodell aus der Krise hervorzugehen, das stärker mit den Umweltzielen der EU in Einklang steht», sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Die Regelung ist an strenge Vorgaben geknüpft: Die geplante Investition muss sich demnach auf sogenannte «grüne Produkte» beziehen, die noch nicht geltende, strenge Umweltschutznormen frühzeitig erfüllen oder darüber hinausgehen.

Für den Zinssatz sind Obergrenzen je nach Größe des Unternehmens festgeschrieben. Die Ermäßigungen dürfen für zwei Jahre gewährt werden. Deutschland muss außerdem bei der Kommission Rechenschaftsberichte ablegen und zum Beispiel erklären, welche Wirtschaftszweige unterstützt wurden und welchen Umweltnutzen die Beihilfen hatten.

Ebenfalls grünes Licht gab die Kommission für die Vergabe von kurzfristigen Exportgarantien, sogenannten Hermes-Deckungen. Damit können sich Exporteure gegen wirtschaftliche und politische Risiken absichern. Auch diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2010 gültig. «Ohne wirksame Exportkreditversicherungen kann kein solides Fundament für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung geschaffen werden», sagte Wettbewerbskommissarin Kroes.

Mit der Regelung will Deutschland Auswirkungen der Krise auf Exportunternehmen auffangen. Hintergrund ist, dass der private Versicherungsmarkt derzeit keine kurzfristigen Exportkreditrisiken übernimmt. Voraussetzung für die Vergabe einer solchen Garantie ist, dass das Exportunternehmen einen beträchtlichen Teil des Risikos selbst trägt. So soll sichergestellt werden, dass nur solide Auslandsgeschäfte abgesichert werden.

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