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Schäuble konkretisiert EWF-Vorstellungen

07:03 Uhr 12.03.2010
Wolfgang Schäuble
Bundesfinanzminister Schäuble hat seine Pläne für einen Europäischen Währungsfonds (EWF) zur Rettung hochverschuldeter Euro-Staaten konkretisiert.

Hamburg (dpa) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat seine Pläne für einen Europäischen Währungsfonds (EWF) zur Rettung hochverschuldeter Euro-Staaten konkretisiert.

«An Euro- Mitgliedstaaten könnten von einem "Europäischen Währungsfonds" Notliquiditätshilfen gewährt werden, um die Gefahr von Zahlungsausfällen einzudämmen», schrieb Schäuble in einem Gastbeitrag für die «Financial Times Deutschland» (Freitagausgabe). Diese Finanzhilfen sollten aber auf «unvermeidbare Notfälle» begrenzt werden, «die eine Gefahr für die Finanzstabilität des gesamten Euro- Raumes darstellen». «Hilfen müssen ultima ratio sein», so Schäuble. Deshalb dürften sie nur unter strikten Auflagen zugelassen werden.

«Die politische Entscheidung über Hilfen sollte in der Eurogruppe im Einvernehmen mit der EZB erfolgen», schlug Schäuble vor. Nothilfen könnten auch zwingend an verschärfte Sanktionen im Rahmen des Haushaltsdefizitverfahrens gekoppelt werden: «Bußgelder würden unmittelbar verhängt und nach Abschluss des Hilfsprogramms und Ablauf einer Karenzzeit gegen das Mitgliedsland ohne jeden Regressanspruch vollstreckt», so Schäuble weiter. Die Aussicht auf Nothilfen, verbunden mit harten finanz- und wirtschaftspolitischen Korrekturmaßnahmen, würde nach Ansicht des Ministers an den Finanzmärkten das Vertrauen stärken, einer Verschärfung von Krisen vorbeugen und in Zukunft für die Euroländer den Gang zum Internationalen Währungsfonds (IWF) überflüssig machen.

«Eine Gewährung von Notliquiditätshilfen darf aber keineswegs vorweggenommen werden. Die Möglichkeit einer staatlichen Insolvenz muss grundsätzlich bestehenbleiben.» Damit die Währungsunion voll handlungsfähig bleiben könne, müsse das Stimmrecht eines «nicht kooperativen Mitgliedsstaates in der Eurogruppe» ausgesetzt werden, forderte Schäuble. «Ein Staat, der seine Finanzen nicht im Griff hat, darf nicht über die Finanzen anderer Euro-Mitgliedstaaten mitentscheiden. Wenn sich ein Euro-Mitgliedstaat letztlich nicht imstande sehen sollte, die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft wiederherzustellen und die öffentlichen Haushalte zu sanieren, sollte er als ultima ratio auch aus der Währungsunion ausscheiden, zugleich aber Mitglied in der EU bleiben können.»

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