Alles über Steuern Forum: Community User: Olli2111

Kommentare 69
Wilddieb1
Wilddieb1, 30.12.2019 8:32 Uhr
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Habe ich bei k+s auch gemacht. U am gleichen Tag wieder gekauft Generell bringen mir die Verluste nicht soviel, da ich wenig Gewinne realisiere. Aber haben ist besser als brauchen U die paar Gebühren machen sich schnell bezahlt. Im Sommer hab ich es bei steinhoff auch gemacht...jetzt habe ich einen schönen Verlust Vortrag
Gingo
Gingo, 30.12.2019 2:06 Uhr
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Aktien verkaufen, Verlust einfahren, Aktie gleich danach wieder kaufen –> Gewinne steuerlich minimieren Es ist aber rechtmäßig, wenn Anleger ihre Verluste in diesem Jahr durch den Verkauf der im Minus stehenden Aktien realisieren. Die entsprechenden Aktien können Sie direkt am gleichen Tag oder auch unmittelbar nach dem Verkauf wieder kaufen, um sie weiter im Portfolio zu haben. Dabei entstehen im Vergleich zur Steuerersparnis nur geringe Transaktionskosten und eine kleine Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis. Es werden aber alle nun tatsächlich realisierten Verluste mit den sonst abgeltungssteuerpflichtigen Gewinnen verrechnet, und der Anleger spart Abgeltungssteuer. Hinweis: wir empfehlen eine Frist von mindestens einem Tag zwischen Kauf und Verkauf einzuhalten. Mehr Info und Quelle: https://blog.rentablo.de/vor-dem-jahreswechsel-abgeltungssteuer-sparen/
T
Tycoon5c701dd4ed330, 29.12.2019 12:59 Uhr
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Danke Painty. Bei mir ist das jedoch genau anders herum. Ich habe Gewinne und will meine Verlustaktien verkaufen, um meine Steuerlast zu minimieren.
Painty
Painty, 29.12.2019 11:04 Uhr
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Wenn du also am 02.01.20 Aktien mit Gewinn verkaufst dann wird das auf deinen Verlusttopf verrechnet.
Painty
Painty, 29.12.2019 11:02 Uhr
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Soweit mir das bekannt ist kannst du die Verluste ins neue Jahr übernehmen. Bei Gewinnen geht das nicht, da es ab 01.01.20 auch einen neuen Freistellungsauftrag gibt bzw. der Freibetrag neu startet.
T
Tycoon5c701dd4ed330, 29.12.2019 10:58 Uhr
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Anschlussfrage: Die Aktien die ich dabei verkauft habe; darf/kann ich die unschädlich am gleichen Tag (da ich das morgen beabsichtige also der 30.12.) wieder kaufen oder muss ich bis zum 02.01. mit dem “Wiedereinkauf“ warten?? 🤔 Danke vorab für Eure Antworten !
T
Tycoon5c701dd4ed330, 29.12.2019 10:55 Uhr
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Erstmal ein “Hi“ in die Runde. Bis wann kann man in D-Land wirksam “Tax-Loss-Sell“ betreiben? Bedeutet bis wann werden die durch den Verkauf meiner Verlustaktien generierten Verluste mit den Gewinnen verrechnet? Das geht soweit ich annehme nur noch morgen (Montag 30.12.) richtig? Da die Börse Di. (31.12.) Und am 01.01 sowieso geschlossen hat.
D
Daniel1, 28.12.2019 0:54 Uhr
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Eine Frage. Wenn man Verluste im Jahr 1 macht, werden dann zuerst die Gewinne mit den Verlusten verrechnet oder als erstes mit dem steuerfreibetrag im Jahr 1? Wenn man mittels verlustvortrag die Verluste aus Jahr 1 in Jahr 2 übernimmt, werden ja so wie ich verstanden habe, zuerst die Verluste mit den gewinnen verrechnet, bevor es zum steuerfreibetrag geht. Gilt das auch fürs das Jahr in dem die Verluste entstanden sind? Weißt das zufällig jemand wie das mit verlusten Steuertechnisch und als Verlustvortrag gehandhabt wird?
Kakarott
Kakarott, 24.12.2019 12:34 Uhr
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Euch noch ein schönes Fest....und viele Geld Geschenke
Kakarott
Kakarott, 21.12.2019 13:10 Uhr
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OK danke euch jetzt bin ich beruhigt
Gingo
Gingo, 21.12.2019 11:13 Uhr
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https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/abgeltungsteuer-die-grosse-koalition-wagt-einen-neuen-vorstoss-anleger-sollten-noch-2019-reagieren-1028761411
Gingo
Gingo, 21.12.2019 11:02 Uhr
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Entschuldige, schlechtes Deutsch. Ich wurde abgelenkt.😉
Gingo
Gingo, 21.12.2019 11:01 Uhr
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Guten Morgen, die Verlustrechnung wird auf 10.000 Euro pro Jahr beschränkt. Wenn also der Verlust die 10.000 nicht übersteigt. Kann man sich ohne Nachteile auch in 2020 Verluste realisieren.
Olli2111
Olli2111, 21.12.2019 10:32 Uhr
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Habe ich zwar noch nicht gemacht, aber bei der Steuererklärung würde dann bestimmt herauskommen, das du zu wenig Steuern gezahlt hast und müsstest nachzahlen. Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich glaube nicht das die Ärger machen. Eventuell kannst du sogar jetzt noch den Freibetrag runtersetzen, dann führt die Bank die zu wenig gezahlten Steuern noch ab. Ich hatte mal einen Freibetrag bei einer Bank erhöht und habe die zu viel gezahlten Steuern gleich zurück bekommen. Anders herum müsste es eigentlich auch funktionieren.
Kakarott
Kakarott, 21.12.2019 9:41 Uhr
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Bzw der Sparerpauschbetrag
Kakarott
Kakarott, 21.12.2019 9:39 Uhr
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Moin hat einer von euch schonmal seinen Freibetrag zu hoch eingestellt? Kann ich das bei der Steuerklärung Ausgleichen... Machen sie das Ärger?
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