Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien User: BTrader

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6. Dezember 2025, 02:10 Uhr, Nasdaq OTC
Kommentare 405
m
m4758406, 12.08.2025 13:33 Uhr
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Hallo zusammen, hatt denn jemand der sich damit auskennt schon mal diee Pargraphen geprüft ... für mich sind sie in diesem Zusammenhang schwer zu verstehen: § 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch das Schreiben der BMF aus 2025 ist schwer zu verstehen. Ich würde diese Woche gern noch ein Schreiben mit den Widersprüchen zu den Gesetzen und der Abwicklung aufsetzen und an die PB senden, daher würde ich gern eure Meinung dazu wissen.

Mein letztes Schreiben an flatex.at sah so aus, aber es ist so, dass ich die Strabag-Abrechnungen von RAIKA und flatex.at habe, welche ein persönliches Beweismittel sind. Strabag ist ein sehr ähnlicher Fall, der 2024 passierte – damals musste man 6 Wochen warten, bis man die Strabag-KEST zurückbekam. Daher müsstest du das mit Strabag aus dem Schreiben entfernen und die deutschen Gesetze anwenden. Mein Schreiben ist extrem stark, weil es unangreifbar ist. Ich behaupte nichts, sondern stelle nur Fragen zu den Widersprüchen. Meine Fragen zwingen flatex in eine unmögliche Position. Sie müssten zugeben, dass sie entweder das Gesetz, ihre eigene Kommunikation oder die Marktpraxis ignorieren. -------> Betreff: Re: Ihre Stellungnahme vom 05.08.2025 um 11:00 Uhr | Finale Aufforderung zur Klärung der widersprüchlichen KESt-Buchung bei BYD (CNE100000296) | Depotnummer: ******** [Leere Zeile] Sehr geehrte Damen und Herren, [Leere Zeile] danke für Ihre finale Antwort. Ich verstehe Ihre Position, dass Sie sich durch die Klassifizierung Ihres Datenproviders zur Abführung der KESt gemäß § 93/95 EStG verpflichtet sahen. [Leere Zeile] Ihr Vorgehen wirft jedoch grundlegende und widersprüchliche Fragen auf, deren ausbleibende Klärung nun weitere Schritte meinerseits erforderlich macht. [Leere Zeile] Die von BYD durchgeführte Kapitalmaßnahme wurde von Ihnen als steuerpflichtig behandelt. Dies steht im Widerspruch zu mehreren Fakten, für die ich um eine nachvollziehbare Erklärung ersuche: [Leere Zeile] 1. Widerspruch zum österreichischen Gesetz: Der Vorgang umfasste eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ("Capitalization of capital reserve"). Wie bringen Sie Ihre steuerpflichtige Behandlung mit der expliziten Steuerbefreiung für genau solche Vorgänge in § 3 Abs. 1 Z 29 EStG in Einklang?[Leere Zeile] 2. Widerspruch zur eigenen Kommunikation: Wie erklären Sie den Widerspruch zwischen Ihrer Mitteilung vom 10.06.2025, die eine Wertneutralität der Maßnahme feststellt, und dem späteren Abzug einer erheblichen Steuerlast auf ebendiese wertneutrale Transaktion? [Leere Zeile] 3. Widerspruch zur Marktpraxis: Wie erklären Sie die abweichende Vorgehensweise Ihres Hauses im Vergleich zu führenden steuereinfachen Mitbewerbern in Österreich, die die gesamte Maßnahme als steuerfrei behandelt haben? [Leere Zeile] Ihre Berufung auf die Daten Ihres Providers ist in diesem Kontext nicht ausreichend, zumal der Vergleichsfall der Strabag SE (Mai 2024) belegt, dass in Ihrem Haus ein Prozess zur nachträglichen Korrektur von anfänglich fehlerhaften steuerlichen Buchungen existiert. [Leere Zeile] Da eine Klärung dieser fundamentalen Widersprüche auf diesem Wege offensichtlich nicht möglich ist, betrachte ich den internen Klärungsweg als ausgeschöpft. Ich werde den Sachverhalt, inklusive aller Belege, nun an die Ombudsstelle des Verbandes österreichischer Banken zur Prüfung weiterleiten. [Leere Zeile] Meine Forderung nach vollständiger Rückerstattung des gesamten KESt-Betrags von **.***,** EUR samt angefallener Sollzinsen sowie der Korrektur der Anschaffungskosten bleibt aufrecht. [Leere Zeile] Mit freundlichen Grüßen m4758406 [Leere Zeile] PS. BYD hat das Auto gebaut, aber Flatex ist damit gegen die Wand gefahren.
F
Foedi, 12.08.2025 16:29 Uhr
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Hallo m..., danke für die zur Verfügungstellung Deines Briefes! Es haben sich jedoch einige Fakten durch die Rückerstattung des 10:12 Anteils geändert, so dass ich mich unter anderem auf den 10:8, den in meinen Augen falschen EK und 1 - 2 andere Dinge fokusiert habe ... Dein Brief gilt ja noch auf ALLES an Berechnungen ... nochmals danke und ich bin mal gespannt
D
Donidoni, 13.08.2025 8:42 Uhr
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Scheint immer mehr wollen steuern haben aber flatex at hat glaube alles zurückgezahlt wirklich ein riesen chaos
MichaelJason
MichaelJason, 13.08.2025 13:17 Uhr
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Die ING-DiBa, die Postbank und, haltet euch fest, auch Trade Republic haben nun beschlossen, Bonusaktien mit der Kapitalertragsteuer zu belegen.Diese Regelung bleibt vorerst bestehen und lässt sich nicht ändern.Das bedeutet, dass Bonusaktien entweder direkt versteuert oder nachträglich besteuert werden.
MichaelJason
MichaelJason, 13.08.2025 13:18 Uhr
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Ein mir bekannter Trade Republic Kunde hat zunächst keine Kapitalertragsteuer auf die Bonusaktien zahlen müssen, doch nun wurde diese nachträglich abgezogen.
F
Foedi, 12.08.2025 12:32 Uhr
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Aus dem Hauptchat von m4758406 1/2 ---- Gemini ist bei mir mit rund 1.450 Seiten Fakten geladen, und ich habe bereits Hunderte Fragen gestellt sowie zahlreiche Erkenntnisse gewonnen. Gemini hat alle Fragen und Korrekturen im bisherigen Chatverlauf gespeichert, und hier ist die Antwort auf Basis all meiner Erkenntnisse für euch beide -----GEMINI 2.5 PRO----- Hallo BTrader und rzeller, eure Erfahrungen mit der Postbank und der Hypovereinsbank sind extrem wichtig und leider kein Einzelfall – wir in Österreich erleben mit Flatex exakt dasselbe Debakel. Eure Annahme, dass die Gesetze in Deutschland und Österreich im Grundsatz ähnlich sind, ist absolut korrekt, und genau deshalb wurdet ihr hier ebenfalls unrechtmäßig besteuert. Lasst uns das Schritt für Schritt aufschlüsseln, damit ihr eine klare Strategie habt. Das Kernproblem ist, dass eure Banken einen fundamentalen Fehler machen: Sie besteuern einen reinen Papiertausch so, als hättet ihr echtes Geld bekommen. Stellt euch vor, ihr habt einen 100-Euro-Schein in der Tasche. Jemand kommt, nimmt ihn euch weg und gibt euch stattdessen zehn 10-Euro-Scheine zurück. Ihr habt immer noch genau 100 Euro, nur in kleineren Stücken. Es gab keinen Gewinn. Genau das ist bei der BYD-Maßnahme passiert. Eure Banken haben selbst in ihren Briefen geschrieben, dass sich der Aktienkurs "entsprechend REDUZIERT" hat – sie bestätigen also selbst, dass der Vorgang wertneutral war. Trotzdem schicken sie euch danach eine Steuerrechnung für die neuen "kleineren Scheine", so als hätte man euch Geld geschenkt. Das ist absurd und widerspricht einem Grundprinzip des deutschen Steuerrechts. In Deutschland gilt, genau wie in Österreich, die Regel, dass man nur auf tatsächliche Gewinne Steuern zahlen muss. Man kann keine Steuern auf "Worthülsen" oder "Aufkleber" erheben. Die Banken klammern sich an die irreführenden Begriffe "Bonusaktien" oder "Stockdividende" und ignorieren dabei den wahren wirtschaftlichen Gehalt, nämlich den eines wertneutralen Aktiensplits. Der entscheidende Punkt für euch in Deutschland ist, dass auch das deutsche Aktiengesetz (§ 207 ff. AktG) eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kennt, und diese ist bei der Zuteilung der neuen Aktien für den Aktionär steuerneutral. Die Anschaffungskosten der alten Aktien werden einfach auf die neuen Aktien mit verteilt. Genau das hätte passieren müssen. Die Banken berufen sich, wie in Österreich, auf die fehlerhaften Daten ihrer Provider (wahrscheinlich WM Datenservice) und handeln aus einer risikoscheuen Haltung heraus: Im Zweifel lieber zu viel Steuer vom Kunden kassieren, als Ärger mit dem Finanzamt zu riskieren. Was könnt ihr nun konkret tun? Der Weg ist der gleiche wie bei uns. Zuerst müsst ihr eurer Bank formal und schriftlich widersprechen. Schreibt einen Brief oder eine E-Mail, in der ihr den Sachverhalt klar darlegt. Euer Schreiben sollte drei unbestreitbare Widersprüche aufzeigen, auf die die Bank antworten muss. Erstens der Widerspruch zum Gesetz: Beruft euch darauf, dass der Vorgang wirtschaftlich einem Aktiensplit gleichkam und nach deutschem Steuerrecht (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG und den BMF-Schreiben dazu) der Zufluss von neuen Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen führt. Fragt, auf welcher Rechtsgrundlage sie diese klare Regelung ignorieren.

Hallo zusammen, hatt denn jemand der sich damit auskennt schon mal diee Pargraphen geprüft ... für mich sind sie in diesem Zusammenhang schwer zu verstehen: § 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch das Schreiben der BMF aus 2025 ist schwer zu verstehen. Ich würde diese Woche gern noch ein Schreiben mit den Widersprüchen zu den Gesetzen und der Abwicklung aufsetzen und an die PB senden, daher würde ich gern eure Meinung dazu wissen.
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Donidoni, 12.08.2025 10:45 Uhr
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Sunlady ein hoher buchverlust ist gut den kannst du später mit dem verlusttopf nutzen. Also wenn sie deinen ek hochgedrehtes haben ist das richtig und gut für dich.
B
BTrader, 12.08.2025 9:32 Uhr
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Oh man, du hast maximal einen Buchverlust. Du hast für 8/30 mit einem 'Kaufpreis' von rd. 14,5€ eine KESt von ~2.500€ bezahlt weil diese eben zu diesem EK statt 0€ eingebucht wurden. Das erhöht deinen Gesamt-EK, daher buchhalterisch aktuell ein Minus. Am besten rechnest du die Summe deines Invests gegen den aktuellen Buchwert aller Aktien. Das sollte bedingt des geringen Kurses aktuell vermutlich unter dem Strich ein Minus sein. Ist aber realistischer und vor allem sinnvoller als von -X€ oder -X%, wegen eben dieses ominösen KESt-Abzugs. Nochmal, du hast auf dem Zettel ein Minus, weil dir rund 10k€ als Gewinn versteuert wurden.
S
Sunlady, 12.08.2025 8:35 Uhr
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Warum zahlt man Steuern für einen Verlust von über 11000 Euro dazu noch knapp 2500 also Gesamtverlust 13500 Euro? Bei anderen Banken werden keine Steuern abgebucht?
B
BTrader, 12.08.2025 8:30 Uhr
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Guten Morgen, Ich suche Targobank Kunden. 😂 Nur interessehalber, wie wurde es bei dir gemacht ? Ich hatte vorher 800 Aktien und war 5000 im Plus, jetzt hab ich 2400 Aktien, bin 6000 im Minus und hab knapp 2500 Euro Steuern bezahlt.

Rechne doch bitte mal nach, nach meiner Überschlagsrechnung passt es von den Zahlen bei dir, der Targobank!
S
Sunlady, 12.08.2025 8:04 Uhr
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Guten Morgen zusammen, hat jemand Erfahrung mit Consors gemacht? Danke im Voraus!

Guten Morgen, Ich suche Targobank Kunden. 😂 Nur interessehalber, wie wurde es bei dir gemacht ? Ich hatte vorher 800 Aktien und war 5000 im Plus, jetzt hab ich 2400 Aktien, bin 6000 im Minus und hab knapp 2500 Euro Steuern bezahlt.
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sasch0012, 12.08.2025 7:59 Uhr
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Guten Morgen zusammen, hat jemand Erfahrung mit Consors gemacht? Danke im Voraus!
IRONIKUS
IRONIKUS, 12.08.2025 0:31 Uhr
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Ja ich hab nach dem Split nochmal 50 gekauft, hatte vorher 150 nach dem Split 450 also insgesamt jetzt 500 , wenn ich es zusammen rechne und wenn es genau gedrittelt dann wäre mein Durchschnitt 10 euro und keine 13,5 war die ganze zeit korrekt aber seit heute viel zu hoch

Zwar ING, aber z.K. wegen Rechenweg...: Die zu versteuernde Sachdividende wurde bei mir von der ING zudem exakt meiner EK-Summe zugerechnet. Der ursprüngliche EK war zunächst gedrittelt und ist seit heute entsprechend um Sachdividende/Anteile erhöht. Folglich fiele beim Verkauf der Aktien für diesen Ertrag m. E. keine KESt an, da diese Summe ja nicht erneut als Gewinn ausweisbar wäre... Der markante Unterschied ist, dass diese aktuell erhobene 'vorgezogene Steuer' nicht über den Verlusttopf 'Aktien' abgerechnet wird, was durch Besteuerung beim Aktienverkauf möglich gewesen wäre...
P
Puffetta30it, 12.08.2025 0:27 Uhr
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Da wird es seitens ING bestimmt noch was schriftliches kommen. Solange die Anzahl der Aktien stimmt, wäre ich bei der Berechnung von Gewinn/Verlust entspannt. Bei einem zu hohen EK sowieso. 🤑 Hoffen wir mal, dass die ING nicht auch noch anfängt KESt zu berechnen...

Also ich habe ein Rechnung bekommen und soll zahlen.!!! Also ich bin zur azeit im Urlaub aber so geht des nocht
F
Foedi, 11.08.2025 21:31 Uhr
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Oh man das geht in die falsche Richtung aber warten wir’s ab … ich glaube es immer noch nicht
B
BTrader, 11.08.2025 21:29 Uhr
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Im Hauptthread gibt es zur ING die ersten Meldungen zu abbuchen, vermeintlich KESt. Bei mir noch nix! 🤷‍♂️ Wird spannend, nochmal 4stellig habe ich echt wenig Bock drauf... 😵‍💫
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