Aktiengesetz (AktG)

Börsenlexikon
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Wo sind die Gesetze rund um Aktien festgehalten?

Das Aktiengesetz (AktG) regelt die rechtlichen Bestimmungen, die für eine Aktengesellschaft gelten. So wird darin unter anderem festgelegt, wie ihre wichtigen Organe, der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung, zueinander in Beziehung stehen. So schreibt das Aktiengesetz vor, dass der Vorstand das Unternehmen nach außen vertritt, der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und die Hauptversammlung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und über die Gewinnausschüttungen entscheidet. Auch werden im Aktiengesetz die Pflichten einer Aktiengesellschaft benannt. So sind beispielsweise in den §§ 150 – 161 AktG Vorschriften zur Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung benannt. Das Aktiengesetz wurde 1965 verfasst und trat zum 1. Januar 1966 in Kraft.