Aktiva

Börsenlexikon

Was zählt zu den Aktiva eines Unternehmens?

Die Aktiva sind Bestandteil der Bilanz eines Unternehmens und zeigen die Verwendung der Finanzmittel auf. Dabei gehören laut § 266 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, die Rechnungsabgrenzungsposten und die aktiven latenten Steuern zum Aktiva eines Unternehmens. Zum Aktiva des Anlagevermögens gehören Werte, die laut § 247 HGB dauerhaft im Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Gebäude und Maschinen, die im Produktionsprozess verwendet werden. Aktiva, wie Rohstoffe, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder das Bankguthaben, gehören zum Umlaufvermögen eines Unternehmens. Das sind die Vermögensgegenstände eines Unternehmens, bei denen es häufig zu Bestandsveränderungen durch Zu- und Abgänge kommt. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um offene Leistungsansprüche, die etwa dadurch entstehen, wenn für eine Leistung schon im voraus bezahlt wurde. Ein oft verwendetes Beispiel ist die Vorauszahlung der Miete im Dezember für den Monat Januar. Um den entstandenen Mietaufwand zu neutralisieren, muss ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden, welcher im Aktiva einer Unternehmensbilanz aufgeführt wird. Dem Aktiva, welches auf der linken Seite einer Bilanz aufgeführt wird, steht das Passiva gegenüber, welches Aufschluss über die Mittelherkunft gibt.
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