Amtliche Notierung

Börsenlexikon
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Wer nimmt die amtliche Notierung vor?

Als Amtliche Notierung wird die Kursnotierung der Wertpapiere bezeichnet, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen sind. Damit Wertpapiere eines Unternehmens dafür zugelassen werden, muss das Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss es ein Prospekt herausgeben und strenge Bilanzierungsvorschriften einhalten. Die amtliche Notierung wird während der festgelegten Börsenzeit durch einen amtlichen Kursmakler vorgenommen. Dabei unterliegt der Kursmakler definierten Festlegungsverfahren, damit eine glaubwürdige Ermittlung garantiert werden kann. Diese wird dann im amtlichen Kursblatt der Börse und in den Medien, also beispielsweise im Internet oder in der Presse, veröffentlicht.