Anfänglich effektiver Jahreszins

Börsenlexikon

Was ist der anfänglich effektive Jahreszins?

Anfänglich effektiver Jahreszins - Definition und Berechnung

Ein anfänglich effektiver Jahreszins ist ein wichtiger Bestandteil von Kreditangeboten und beschreibt sämtliche Kosten, die einem Kunden durch einen vereinbarten Kredit entstehen. Im Gegensatz zum Nominalzins berücksichtigt der effektive Jahreszins alle anfallenden Kosten, wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren oder Disagios. So können Kunden verschiedene Kreditangebote besser vergleichen und die für sie günstigste Option auswählen.

Berechnung des anfänglich effektiven Jahreszinses

Die Berechnung des anfänglich effektiven Jahreszinses ist gesetzlich geregelt. Der § 492 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt vor, dass der effektive Jahreszins nach Maßgabe des § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) berechnet werden muss. Diese Vorschriften schreiben vor, dass neben dem Nominalzins auch Bearbeitungskosten, Disagios und sonstige anfallende Kosten in die Berechnung einbezogen werden müssen.

Als Beispiel soll ein Kredit in Höhe von 10.000 € mit einer Laufzeit von 48 Monaten dienen. Das Kreditinstitut verlangt einen Nominalzins von 1% pro Monat und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 €. Die Kreditkosten betragen damit 5.000 € (= 10.000 x 1% x 48 + 200 €). Auf Grundlage dieser Daten kann der anfänglich effektive Jahreszins berechnet werden.

Die vereinfachte Formel zur Berechnung lautet: (Kreditkosten x 24) / ((Laufzeit in Monaten + 1) x Nettokreditbetrag).

In diesem Beispiel ergibt sich ein anfänglich effektiver Jahreszins in Höhe von 24,49%. Dies bedeutet, dass die Gesamtkosten für den Kredit 15.000 € betragen und der Kreditnehmer während der Laufzeit insgesamt 5.000 € an Zinsen und Kosten bezahlen muss.

Änderung des Zinssatzes während der Laufzeit

Sollte sich der Zinssatz während der Laufzeit des Kredits ändern, wird zunächst nur der anfänglich effektive Jahreszins berechnet. In diesem Fall muss der Kreditnehmer bei einer Änderung des Zinssatzes damit rechnen, dass die Gesamtkosten für den Kredit steigen können.

Ein anfänglich effektiver Jahreszins beziffert sämtliche Kosten, die durch einen vereinbarten Kredit für den Kunden entstehen. Er wird prozentual zum Auszahlungsbetrag angegeben. Damit potentielle Kreditnehmer die Angebote der Kreditinstitute besser vergleichen können, gelten strenge Vorschriften zur Berechnung der effektiven Jahreszinsen. So wird im § 492 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, dass der effektive Jahreszins nach Maßgabe des § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) zur berechnen ist. Demnach müssen zur Berechnung neben dem Nominalzins, auch Bearbeitungskosten, der Disagio und sonstige anfallende Kosten berücksichtigt werden. Kann sich der Zinssatz während der Laufzeit ändern, wird zunächst nur der anfänglich effektive Jahreszins berechnet. Beispielrechnung: Ein Kunde möchte bei einer Bank einen Kredit in Höhe von 10.000 € mit einer Laufzeit von 48 Monaten aufnehmen. Dafür verlangt das Kreditinstitut anfänglich einen Nominalzins in Höhe von 1% pro Monat. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 € verlangt. Damit ergeben sich zunächst Kreditkosten in Höhe von 5000 € (=10.000 x 1 % x 48 + 200 €). Daraus ergibt sich ein effektiver Jahreszins in Höhe von 24,49 %. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der vereinfachten Formel: (Kreditkosten x 24)/((Laufzeit in Monaten+1) x Nettokreditbetrag). Wenn der Zins sich im Zeitverlauf ändern könnte, wäre dies der anfänglich effektive Jahreszins.

 

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