Anlage KSO

Börsenlexikon
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Warum wurde die Anlage KSO ersetzt?

Die Anlage KSO war ein Formular, welches als Anlage bei der Steuererklärung abgegeben werden musste. Inhalt der Anlage waren Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dabei steht die Abkürzung KSO für Kapitaleinkünfte und Sonstiges. Der Steuerzahler musste die Anlage KSO nur abgeben, wenn seine Einnahmen aus dem Kapitalvermögen über den gesetzlich festgelegten Freibetrag lagen. Die Anlage KSO wurde 2001 durch die Anlagen KAP und SO ersetzt. In der SO werden alle Spekulationsgewinne und Gewinnanteile aus dem Altersvermögen eines Steuerjahres angegeben. In der Anlage KAP werden die anderen Kapitalerträge, also beispielsweise Zinseinnahmen und Dividenden vermerkt. Allerdings verloren auch die Anlagen KAP und SO nach der Einführung der Abgeltungssteuer an Bedeutung. Schließlich gelten Gewinneinnahmen aus dem Kapitalvermögen mit dieser als abgegolten. Sie werden nur noch ausgefüllt, wenn Kapitalerträge nicht der Abgeltungssteuer unterliegen oder wenn der Steuernehmer eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt verlangt. Die Kapitalerträge können nämlich auch dem zu versteuernden Einkommen der Einkommenssteuer hinzugerechnet werden. Wenn sich dadurch eine geringere Besteuerung als durch die Abgeltungssteuer ergibt, wird diese durchgeführt.