Anteilspreisveröffentlichung

Börsenlexikon
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Wie wird die Pflicht genannt, Anteilspreise zu veröffentlichen?

Als Anteilspreisveröffentlichung wird die Pflicht einer Kapitalanlagegesellschaft bezeichnet, Anteilspreise von Investmentfonds zu veröffentlichen. Nach § 36 Abs. 6 des Investmentgesetzes sollte die Anteilspreisveröffentlichung durchgeführt werden, wenn auch regelmäßig ein Ausgabepreis bekannt gegeben wird. Die Anteilspreisveröffentlichung sollte mindestens zweimal im Monat in einer bekannten Tages- oder Wirtschaftszeitung oder in einem, in der Informationsbroschüre des Investmentfonds angegebenen, elektronischen Medium angegeben werden. Der anzugebende Anteilspreis errechnet sich aus dem Quotienten aus dem Fondsvermögen und den ausgebenden Anteilen. Zum Fondsvermögen gehören beispielsweise der Wert der gehaltenen Aktien und sonstigen Finanztitel und das Barvermögen des Investmentfonds. Kapitalanlagegesellschaften sind verpflichtet, Fondsanteile zum Anteilspreis zurückzunehmen, deswegen wird dieser häufig auch als Rücknamepreis bezeichnet.