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Ausländische Investmentfonds

Börsenlexikon

Was muss man bei ausländischen Investmentfonds beachten?

Ausländische Investmentfonds sind Fonds, deren Anteile von ausländischen Kapitalanlagegesellschaften herausgegeben werden. Das Investmentgesetz unterscheidet genauer zwischen ausländischen und EG-Investmentanteilen. Dabei sind EG-Investmentanteile solche, die von Kapitalanlagegesellschaften herausgegeben werden, die ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum haben. Dieser setzt sich aus den Staaten der EU und Norwegen, Island und Liechtenstein zusammen. Ausländische Investmentfonds werden durch die §§ 135 bis 140 InvG geregelt. Demnach müssen ausländische Investmentfonds in ihrem Heimatland von einer öffentlichen Kontrollbehörde beaufsichtigt werden. Auch muss diese Kontrollinstanz mit deutschen Behörden zusammenarbeiten. Außerdem muss der ausländische Fonds durch eine einheimische Bank oder durch eine andere einheimische fachliche Person repräsentiert werden. Die Anteile des Investmentfonds müssen durch eine Depotbank aufbewahrt werden. Die ausländischen Kapitalanlagegesellschaften sind ebenso dazu verpflichtet für ihre Fonds Verkaufsprospekte herauszugeben, in denen Informationen über die Gesellschaft und anfallende Gebühren gegeben werden.
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