Außerordentlicher Aufwand

Börsenlexikon

Wie werden Kosten genannt, die nicht durch gewöhnliche Geschäftstätigkeit entstehen?

Der Begriff "außerordentlicher Aufwand" bezieht sich auf Kosten oder Ausgaben, die in einem bestimmten Zeitraum außerhalb des normalen Betriebs oder der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens anfallen. Gemäß § 277 Abs. 4 HGB handelt es sich um ungewöhnliche oder nicht regelmäßige Ausgaben, die über die typischen Betriebskosten hinausgehen, zum Beispiel Spekulationsverluste und Beteiligungsverluste. Im Gegensatz dazu existieren natürlich auch außerordentliche Erträge.

Wann entstehen außerordentliche Aufwendungen?

Außerordentliche Aufwendungen können verschiedene Ursachen haben. Sie können beispielsweise durch unvorhergesehene Ereignisse oder außergewöhnliche Umstände verursacht werden, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Rechtsstreitigkeiten, Restrukturierungen, Umstrukturierungen oder außergewöhnliche Abschreibungen. Diese Art von Aufwand tritt normalerweise nicht regelmäßig oder wiederkehrend auf und kann daher die Gewinne oder die finanzielle Stabilität eines Unternehmens beeinflussen.

Es ist wichtig zu beachten, dass außerordentliche Aufwendungen in der Finanzberichterstattung oft separat ausgewiesen werden, um ihre außergewöhnliche Natur zu kennzeichnen und den Anlegern und Interessengruppen eine klarere Sicht auf die tatsächliche finanzielle Leistung des Unternehmens zu ermöglichen. Durch die Herausfilterung außerordentlicher Aufwendungen kann ein Unternehmen eine bessere Basis für den Vergleich seiner betrieblichen Leistungsfähigkeit von Jahr zu Jahr schaffen.

Zu den außerordentlichen Aufwendungen gehören Kosten, die nicht durch die gewöhnliche Geschäftstätigkeit entstanden sind, gemäß § 277 Abs. 4 HGB. Zu den außerordentlichen Aufwänden gehören u. a. Spekulationsverluste und Beteiligungsverluste. Im Gegensatz dazu existieren natürlich auch außerordentliche Erträge.
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