BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel)

Börsenlexikon

Wie arbeitet das BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel)?

Das BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) war eine Aufsichtsbehörde für den Wertpapierhandel. Durch ein Zusammengehen mit den Bundesaufsichtsämtern für Kreditwesen (BAKred) und Versicherungswesen (BAV) entstand im Jahre 2002 aus der BAWe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Grundlage für die Aufgaben des BAWe waren das Wertpapierhandelsgesetz, das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz und das Wertpapierprospektgesetz. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) prüfte vor allem, ob Marktmanipulationen oder Insiderhandel vorliegen könnten. Weiterhin wurde vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel untersucht, ob Aktiengesellschaften ihren Veröffentlichungspflichten, wie Ad-Hoc, Directors´Dealings und Finanzberichte nachgekommen sind. Auch wurde geprüft, ob Aktionäre anderen Pflichten, wie das Erreichen bedeutender Stimmrechte, nachgekommen sind. Ferner mussten Wertpapierprospekte und Prospekte für Vermögensanlagen vom BAWe zugelassen werden. Die ehemaligen Aufgaben des Bundesaufsichtsamtes für Wertpapierhandel übernimmt gegenwärtig die BaFin in ihrem Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht.
Anzeige Weltweit handeln ab 0 Euro - Zum Depot