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Betriebliche Erträge

Börsenlexikon
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Was gehört zu den betrieblichen Erträgen?

Die Betrieblichen Erträge sind Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und umfassen nur diejenigen Erträge, die aus ordentlicher Geschäftstätigkeit erzielt wurden. Sie schließen sämtliche Erträge aus, die nichts aus der Firmentätigkeit resultieren, wie zum Beispiel die Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken. Diese gehören als außerordentliche Erträge nicht ins operative Geschäft und somit nicht zu den betrieblichen Erträgen.