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Bezugsrecht (BR)

Börsenlexikon

Wann kann ein Aktionär das Bezugsrecht in Anspruch nehmen?

Das Bezugsrecht ist ein Recht eines Aktionärs. Es berechtigt ihn, bei einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens mit neuen Aktien im Verhältnis zum bisherigen Anteil am Grundkapital zu einem festgelegten Bezugskurs bedacht zu werden. Macht der Aktionär keinen Gebrauch von seinem Bezugsrecht, so kann er die ihm zustehenden Bezugsrechte in der Regel über die Börse veräußern. Der Verkaufsgewinn kann somit eine Entschädigung für den Kursverlust sein, den er auf seinen Aktienbesitz nach Bezugsrechtsabschlag hinnehmen muss. Dieser entsteht dadurch, dass sich der Gesamtwert aller bisher ausgegebenen Aktien auf Grund der Kapitalerhöhung auf eine höhere Zahl Aktien verteilt. Rein rechnerisch betrachtet wird der Wert des Bezugsrechts nach folgender Formel zusammengesetzt: (Kurs der alten Aktie - Bezugskurs der jungen Aktie) : (Bezugsverhältnis + 1).
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