Börsenaufsicht

Börsenlexikon

Welche Aufgaben hat die Börsenaufsicht?

Die Börsenaufsicht ist zur umfassenden und unmittelbaren Beaufsichtigung des Handelsgeschehens an den Börsen befugt. Die Börsenaufsicht wird von der jeweils zuständigen höchsten Landesbehörde ausgeübt. Darüber hinaus ist die Börsenaufsicht zur unmittelbaren Verfolgung von Insider-Vorfällen berechtigt. Sie kann dafür der Handelsüberwachungsstelle der Börse Weisungen erteilen. Typische Kompetenzen der Börsenaufsicht sind unter Anderem die Zulassung bzw. Schließung der Börse, die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit des Börsenbetriebs sowie der Börsengeschäftsabwicklung und die Sicherstellung der Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften. Die Börsenaufsicht ist Teil der Finanzdienstleistungsaufsicht.
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