Börsenzulassung

Börsenlexikon
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Wozu verpflichtet man sich nach einer Börsenzulassung?

Die Börsenzulassung beinhaltet festgesetzte Bedingungen für die Aufnahme von Wertpapieren zum amtlichen Handel an einer Börse.

Was umfasst eine Börsenzulassung?

Die Börsenzulassung orientiert sich unter anderem an der Offenlegung von Jahresabschlüssen oder der Bonität eines Unternehmens. Im so genannten Börsenprospekt werden diese Informationen gesammelt und von der Zulassungsstelle der Antrag zur Börsenzulassung veröffentlicht.

Welche Arten der Börsenzulassung gibt es?

Im amtlichen Handel ist zwischen zwei Arten der Börsenzulassung zu unterscheiden:

  • (1) Bei der Zulassung kraft Börsengesetz (§ 41) ergibt sich die Börsenfähigkeit bereits schon aus der Emission (zum Beispiel Anleihen des Bundes oder Schuldverschreibungen der einzelnen Bundesländer).
  • (2) Eine Börsenzulassung durch die Zulassungsstelle der jeweiligen Börse betrifft die Wertpapiere, die nicht kraft Gesetz zum amtlichen Handel zugelassen sind. Diese Wertpapiere bedürfen (gemäß §§ 36(1), 37(1) BörsG) der Zulassung durch die Zulassungsstelle auf Basis der Börsen-Zulassungsverordnung vom 15. 4. 1987.

Es handelt sich dabei unter anderem um Anforderungen an den Emittenten hinsichtlich seiner Rechtsgrundlage und der Dauer seines Bestehens.

Wer beantragt die Börsenzulassung?

Eine Zulassung ist vom Emittenten des Wertpapiers gemeinsam mit einem Kreditinstitut zu beantragen. Ist der Emittent ein solches Kreditinstitut, kann er den Antrag allein stellen. Dem Antrag ist ein Zulassungsprospekt ( Prospekt), der von beiden Antragstellern zu unterschreiben ist, beizufügen. Nach einer Börsenzulassung hat der Emittent gemäß dem Börsengesetz bestimmte Pflichten zu erfüllen.

Diese beinhalten zum Beispiel

  • die Nennung einer Zahl- und Hinterlegungsstelle am Börsenplatz,
  • die regelmäßige Zwischenberichtspflicht im laufenden Geschäftsjahr,
  • die umgehende Veröffentlichung neuer Tatsachen, die bei Aktien zu einer Kursänderung führen könnten.