Class Action

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Können deutsche Firmen auch von einer Class Action betroffen sein?

Unter einer Class Action versteht man im Deutschen eine Sammelklage, wie sie in den USA zulässig sind. Dabei treten mehrere Kläger gemeinsam gegen einen oder mehrere Beklagte auf. Der Sinn der Class Action liegt darin, dass die auftretenden Rechtsfragen nicht nur für den Einzelnen Kläger gerichtlich geklärt werden, sondern dass alle ähnlich gelagerten Fälle unmittelbar an den Rechtsfolgen des Urteils partizipieren können. Oft wird die Class Action mit einem Vergleich beendet, da die Folgen eines Urteils vorab schwer überschaubar sind. In Deutschland sind Sammelklagen verboten, jedoch können deutsche Firmen, die an der US-Börse notiert sind, mit einer Class Action konfrontiert werden. Dabei kann es zu Wertpapier Sammelklagen kommen, die alle Anleger eines Unternehmens gegen dieses führen können, etwa wegen dem Vorwurf von Kapitalmarktverstößen.