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Cold Calling (Cold Calls)

Börsenlexikon

Ist Kaltakquise in Deutschland verboten?

Cold Calling (Kaltakquise) bezeichnet eine Vertriebsmethode, bei der ein Verkäufer potenzielle Kunden ohne vorherige Einwilligung anruft oder kontaktiert, um ihnen Produkte oder Dienstleistungen anzubieten oder Verkäufe zu generieren.

Der Begriff "cold" (kalt) bezieht sich darauf, dass der Verkäufer den Kunden nicht kennt und keine Beziehung zu ihm hat. Oft werden dabei Listen mit potenziellen Kunden verwendet, die aufgrund bestimmter Merkmale wie Alter, Beruf oder Wohnort ausgewählt wurden. Cold Calling ist umstritten, da es als störend und aufdringlich empfunden werden kann und oft als aggressive Verkaufstaktik angesehen wird. In einigen Ländern gibt es gesetzliche Einschränkungen für Cold Calling, um Verbraucher vor unerwünschten Anrufen zu schützen.

Merkmale von Cold Calling

  • Der Verkäufer kontaktiert den potenziellen Kunden ohne vorherige Einwilligung oder Kenntnis der Person.
  • Der Kontakt erfolgt oft telefonisch, kann aber auch per E-Mail oder persönlich erfolgen.
  • Das Ziel ist, den Kunden zum Kauf von Produkten oder Dienstleistungen zu bewegen oder Verkäufe zu generieren.
  • Oft werden Listen mit potenziellen Kunden verwendet, um gezielt Personen anzusprechen.

In Deutschland ist Cold Calling nicht grundsätzlich verboten, jedoch gibt es gesetzliche Vorschriften, die den Schutz von Verbrauchern vor unerwünschten Anrufen regeln. So ist beispielsweise die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Kunden grundsätzlich unzulässig. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn eine bestehende Geschäftsbeziehung besteht oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.

Vorteile von Cold Calling

  • Es ist eine effektive Möglichkeit, potenzielle Kunden zu erreichen und Verkäufe zu generieren.
  • Es ermöglicht eine gezielte Ansprache von Personen, die an den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen interessiert sein könnten.
  • Es kann schnell und kostengünstig umgesetzt werden.

Nachteile von Cold Calling

  • Es kann als störend und aufdringlich empfunden werden und negative Auswirkungen auf das Image des Unternehmens haben.
  • Es kann zu einer geringen Erfolgsquote führen, da viele Personen kein Interesse an dem Angebot haben oder bereits bei anderen Anbietern kaufen.
  • Es kann schwierig sein, die richtige Ansprache und Argumentation zu finden, um Kunden zu überzeugen.

Das Vorgehen bei Cold Calling kann je nach Unternehmen und Branche unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen umfasst es die folgenden Schritte

  1. Zielgruppe identifizieren: Das Unternehmen identifiziert potenzielle Kunden, die an den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen interessiert sein könnten.

  2. Kontaktdaten sammeln: Das Unternehmen sammelt Kontaktdaten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der potenziellen Kunden.

  3. Kontakt aufnehmen: Der Verkäufer ruft den potenziellen Kunden an oder sendet ihm eine E-Mail, um ihn über das Angebot zu informieren. Dabei ist es wichtig, höflich und professionell zu sein und die Vorteile des Angebots klar zu kommunizieren.

  4. Interesse wecken: Der Verkäufer versucht, das Interesse des potenziellen Kunden zu wecken, indem er Fragen stellt und auf seine Bedürfnisse eingeht. Dabei sollte er auch mögliche Einwände des Kunden berücksichtigen und überzeugende Argumente liefern.

  5. Termin vereinbaren: Wenn der potenzielle Kunde Interesse zeigt, kann der Verkäufer einen Termin für ein persönliches Gespräch oder eine Online-Präsentation vereinbaren, um das Angebot detaillierter zu erläutern und den Kunden von einem Kauf zu überzeugen.

  6. Follow-up: Nach dem ersten Kontakt sollte der Verkäufer den potenziellen Kunden im Auge behalten und gegebenenfalls weitere Kontakte knüpfen, um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.

Es ist wichtig, dass Unternehmen beim Cold Calling die gesetzlichen Vorschriften beachten und nur Personen kontaktieren, die ihr Einverständnis gegeben haben oder mit denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht. Auch sollte darauf geachtet werden, potenzielle Kunden nicht zu belästigen oder aufdringlich zu sein, um das Image des Unternehmens nicht zu beschädigen.

Beispiele für Cold Calling aus verschiedenen Bereichen

  • Ein Versicherungsverkäufer ruft eine Person an, die er nicht kennt, und bietet ihr eine Versicherungspolice an.
  • Ein Immobilienmakler ruft potenzielle Kunden an, um ihnen Immobilien zu verkaufen oder zur Miete anzubieten.
  • Ein Finanzberater ruft Personen an, um ihnen Investitionsmöglichkeiten oder Finanzdienstleistungen anzubieten.
  • Ein Telekommunikationsunternehmen ruft Kunden an, um ihnen neue Mobilfunk- oder Internetverträge anzubieten.
  • Ein Energieversorgungsunternehmen ruft Kunden an, um ihnen Angebote für Strom- oder Gasverträge zu unterbreiten.
  • Ein Unternehmen ruft potenzielle Kunden an, um ihnen neue Produkte oder Dienstleistungen anzubieten.
Als cold calling oder Cold Calls werden unerwünschte telefonische Werbeanrufe von Unternehmen bezeichnet. Jene sind in Deutschland gesetzlich verboten. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist telefonische Werbung gegenüber einen Verbraucher ohne seine ausdrückliche Einwilligung als Belästigung zu bezeichnen. Dabei ist eine Einwilligung nicht gegeben, wenn schon vor dem Anruf eine Geschäftsbeziehung zwischen anrufenden Unternehmen und Verbraucher bestand. Auch darf die Nummer des anrufenden Unternehmens nicht mehr unterdrückt werden. Werden durch cold calling die Verbraucher trotzdem belästigt, entstehen nach § 9 UWG Schadenersatzansprüche. Nach § 11 UWG verjähren die Schadenersatzansprüche durch Cold Calls nach 6 Monaten.

 

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