convertible bond

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Was passiert, wenn am Ende der Laufzeit eines convertible bonds die Option zum Wandel nicht ausgeübt wird?

Der Begriff convertible bond bezeichnet eine Anleihe, mit der gleichzeitig eine Option erworben wird, die es ermöglicht unter bestimmten Bedingungen, in einem vorgegebenen Verhältnis und in einer bestimmten Frist diese Anleihe in Aktien umzutauschen. Er wird im Deutschen auch als Wandelanleihe, Wandelobligation oder Wandelschuldverschreibung bezeichnet. Emittent und Gläubiger dieses Wertpapiers ist das jeweilige Unternehmen. Die Verzinsung von convertible bonds erfolgt zum Nominalzins und ist dabei meist geringer als der jeweilige Zinssatz, den der Kapitalmarkt bietet, da dem Anleger die Option zum Wandeln gegeben wird.

Bevor die Herausgabe von convertible bonds durch das Unternehmen erfolgen kann, muss auf der Hauptversammlung die Höhe des bedingten Kapitals beschlossen werden, aus dem die Wandlung in Aktien ermöglicht wird. Außerdem ist für eine Emission eine Dreiviertel-Mehrheit der Anteilseigner notwendig. Sofern im convertible bond keine Pflicht zur Wandlung der Anleihe in eine Aktie besteht, wird am Ende der Laufzeit bei Nichtausübung der Wandeloption die Schuld aus der Anleihe getilgt.

Beim convertible bond ist das Unternehmen, das die Anleihe emittiert immer identisch mit dem Unternehmen, von dem man die Aktien bei Wandel erhält. Sollte das nicht der Fall sein, so spricht man von Umtauschanleihen. Die rechtlichen Bedingungen, die ein convertible bond erfüllen muss, sind in Deutschland in § 221 AktG geregelt.

Der Vorteil für den Emittenten dieses verzinslichen Wertpapiers liegt darin, dass der Reiz zum Kauf dieser Anleihe meist größer ist und so eine Fremdfinanzierung zu guten Konditionen möglich wird. Bis die Option zum Wandel ausgeübt werden kann, wird sie im Fremdkapital verbucht, was zu einem verminderten Steueraufwand führt durch die erhöhten Zinsaufwendungen. Entscheidet sich der Anleger zum Wandel, so muss das Unternehmen keine Tilgungsleistungen erbringen und das Fremdkapital wandelt sich in Eigenkapital.

Nachteile für den Emittenten eines convertible bonds liegen in der Ungewissheit über die eigentliche Höhe der Kapitalerhöhung und darin, dass Aktien zu einem Kurs ausgegeben werden müssen, der weit unter dem Kurs liegt, zu dem am Markt gehandelt wird.