Deutsche Bundesbank

Börsenlexikon

Wozu braucht Deutschland noch die Bundesbank?

Die Deutsche Bundesbank ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist eine mittelbare öffentliche Verwaltung. Der Sitz der Deutschen Bundesbank ist in Frankfurt am Main. Die Deutsche Bundesbank ist ein Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Nach der EURO Einführung wurde das Bundesbankgesetz (im Hinblick auf die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) letztmalig im Jahre 2002 mit dem 7. Gesetz, zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 30. April 2002 grundlegend novelliert und gab der Bank ihre heutige organisatorische Verfassung.

Der Deutschen Bundesbank sind fünf Hauptaufgaben zuzuordnen.

Zum einen ist sie die Bank der Banken, d.h. die Deutsche Bundesbank ist Refinanzierungsstelle und Clearingstelle für Kreditinstitute. Mit Hilfe ihrer geldpolitischen Strategie soll sie Preisniveaustabilität gewährleisten.

Die Deutsche Bundesbank ist Notenbank und versorgt die deutsche Wirtschaft mit Bargeld. Des Weiteren informiert sie über die Bargeldsicherheitsmerkmale und einmal pro Woche über die umlaufende Bargeldmenge.

Die Deutsche Bundesbank wirkt bei der Bankenaufsicht mit und arbeitet eng mit der BAFIN zusammen. Ihre Aufgabe besteht hier in der Sicherung der Stabilität des Finanzsystems.

Die Bundesbank ist Bank des Staates, das heißt, sie stellt Konten für die Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie für die Sozialversicherungsträger zur kostenlosen Verfügung und wickelt für diese Behörden normale Bankdienstleistungen ab.

Und die Deutsche Bundesbank ist Verwalterin der Währungsreserven. Die Währungsreserven beinhalten alle Vermögensgegenstände, die nicht in EURO geführt werden, zum Beispiel Goldreserven, Guthaben bei ausländischen Banken, Wertpapiere in ausländischer Währung.

Diese Tätigkeitsfelder werden meist in Zusammenarbeit mit der EZB (Europäischen Zentralbank) bearbeitet.
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