ebG (etwas bezahlt Geld)

Börsenlexikon

Was bedeutet der Kurszusatz ebG?

ebG oder ausgeschrieben etwas bezahlt Geld ist ein Kurszusatz, mit dem Aktiennotierungen versehen werden können. Dabei bedeutet ebG, dass nur ein geringer Teil der Kaufaufträge zu dem festgeschriebenen Kurs durchgeführt werden konnte. Kaufaufträge mit einem höheren Wert konnten dagegen vollständig ausgeführt werden. Kurzzusätze, wie ebG, werden den Aktiennotierungen angefügt, um einen Überblick über die Auftragslage zu schaffen. Dabei herrscht bei etwas bezahlt Geld ein Überschuss an Kaufaufträgen zu den angegebenen Kurs.
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