Freibetrag

Börsenlexikon

Wonach richte sich die Höhe des Freibetrages?

Als Freibetrag wird der gesetzlich festgelegte Betrag bezeichnet, welcher die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung mindert. Demnach muss nur das verteuert werden, was über den Freibetrag hinausgeht. Der bedeutendste Freibetrag ist der Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe keine Einkommenssteuer zu zahlen ist. Dieser Betrag wird im § 32a des Einkommenssteuergesetzes festgelegt. Wichtig für Kapitalerträge ist der Sparerpauschbetrag, der nach § 20 Abs. 9 EStG momentan 801 € beträgt (Stand: Oktober 2009). Dieser Freibetrag ist von den Einkünften aus dem Kapitalvermögen abzuziehen, um die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer zu ermitteln. Beispiel: Ein Investor hat in einem Jahr Einkünfte aus dem Kapitalvermögen in Höhe von 5801 € erwirtschaftet. Wird der Sparerpauschbetrag davon abgezogen, ergibt sich eine Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer in Höhe von 5000 €. Es gibt noch viele weitere verschiedene Freibeträge, die der Gesetzgeber dem Steuerzahler einräumt. So gibt es beispielsweise den Kinderfreibetrag und den Ausbildungsfreibetrag, die die Steuerlast für Eltern mindern sollen.
Anzeige Weltweit handeln ab 0 Euro - Zum Depot