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Gewinn und Verlust Rechnung (GUV)

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Wer ist verpflichtet eine Gewinn- und Verlustrechnung zu machen?

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt den Erfolg (Jahresüberschuss) durch Saldierung aller Erträge und Aufwendungen der Abrechnungsperiode, sie ist Bestandteil des Jahresabschlusses.

GuV ist verpflichtend für:

In Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen, wenn sie nach den handelsrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) als Kaufleute gelten.

Die Pflicht zur Erstellung einer GuV gilt für alle Unternehmen, die ihren Gewinn durch eine ordnungsgemäße Buchführung ermitteln und mehr als 600.000 Euro Jahresumsatz oder 60.000 Euro Jahresgewinn erzielen. Die GuV ist Teil des Jahresabschlusses und gibt Auskunft über die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum, in der Regel ein Geschäftsjahr.

Berechnung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 

  1. Umsatzerlöse: Die GuV beginnt mit der Auflistung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen.

  2. Betriebliche Aufwendungen: Im nächsten Schritt werden die betrieblichen Aufwendungen erfasst, wie beispielsweise Materialkosten, Personalkosten, Mieten und Pachten, Abschreibungen, Steuern und Versicherungen.

  3. Betriebsergebnis: Das Betriebsergebnis ergibt sich aus der Differenz zwischen den Umsatzerlösen und den betrieblichen Aufwendungen.

  4. Finanzergebnis: Im nächsten Schritt werden die Finanzergebnisse erfasst, wie beispielsweise Zinsen, Dividenden und Wertpapierkurse.

  5. Jahresüberschuss oder -fehlbetrag: Das Jahresergebnis ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Betriebsergebnis und dem Finanzergebnis.

Darstellung des Ergebnisses

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist Teil des Jahresabschlusses und gibt Auskunft über die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum, in der Regel ein Geschäftsjahr. Die GuV wird oft in tabellarischer Form dargestellt und gibt einen Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens.

GuV gibt Auskunft über verschiedene Ergebnise eines Unternehmens

  1. Zeitraum: Die GuV gibt Auskunft über die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum, in der Regel ein Geschäftsjahr.

  2. Betriebsergebnis: Die GuV zeigt das Betriebsergebnis des Unternehmens, das sich aus der Differenz zwischen den Umsatzerlösen und den betrieblichen Aufwendungen ergibt.

  3. Finanzergebnis: Die GuV enthält auch das Finanzergebnis des Unternehmens, das sich aus Zinsen, Dividenden und Wertpapierkursen zusammensetzt.

  4. Jahresüberschuss oder -fehlbetrag: Die GuV zeigt das Jahresergebnis des Unternehmens, das sich aus der Differenz zwischen dem Betriebsergebnis und dem Finanzergebnis ergibt.

  5. Aufgliederung der Aufwendungen: Die GuV gibt eine detaillierte Aufgliederung der betrieblichen Aufwendungen des Unternehmens, wie beispielsweise Materialkosten, Personalkosten, Mieten und Pachten, Abschreibungen, Steuern und Versicherungen.

  6. Gliederung nach Funktionen: Die GuV kann auch nach Funktionen gegliedert sein, um einen Überblick über die Kosten und Erträge der verschiedenen Geschäftsbereiche des Unternehmens zu geben.

  7. Vergleich mit Vorjahren: Die GuV kann auch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren bieten, um Trends und Entwicklungen im Unternehmen aufzuzeigen.

Die GuV ist ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses und gibt Aufschluss über die finanzielle Lage des Unternehmens.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt den Erfolg (Jahresüberschuss) durch Saldierung aller Erträge und Aufwendungen der Abrechnungsperiode, sie ist Bestandteil des Jahresabschlusses.

Wer ist verpflichtet eine Gewinn- und Verlustrechnung zu machen?

Alle publizitätspflichtigen Gesellschaften müssen zusammen mit der Bilanz und dem Anhang eine Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen, in der die Aufwendungen und Erträge aufgegliedert und der Gewinn bzw. der Verlust ausgewiesen werden.

Publizitätspflichtig sind im Normalfall Kapitalgesellschaften, zum Beispiel GmbHs und AGs, aber auch bestimmte Gesellschaften mit anderer Rechtsform, abhängig von einer bestimmten Größenordnung.

Was beinhaltet die GuV?

Zur Ermittlung des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrags wird ein vom HGB vorgeschriebenes Berechnungsschema für die Gewinn- und Verlustrechnung verwendet. Die GuV kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Beide Verfahren führen zum selben Ergebnis. Die aktivierten Eigenleistungen und die Bestandserhöhungen der Periode werden beim Umsatzkostenverfahren jedoch nicht ausgewiesen.

Wie ist eine GuV aufgebaut?

Der Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung kann in Konten- oder in Staffelform erfolgen. Die Kontenform zeigt das Ergebnis als Saldo auf der entsprechenden Kontoseite. Das heißt als Sollsaldo bei Gewinn und als Habensaldo bei Verlust. Wird die Staffelform verwendet, sind die einzelnen Positionen untereinander angeordnet und man gelangt über eine Fortschreibung beziehungsweise Fortrechnung in mehreren Zwischenschritten zum Periodenergebnis. Die einmal gewählte Form muss in der Regel beibehalten werden, Abweichungen sind im Anhang zu begründen. Die Staffelform ist in § 275 HGB nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben.