Immobilienfonds, offener

Börsenlexikon
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Welche Fonds unterliegen besonderen Vorschriften hinsichtlich ihrer Anlagepolitik?

Offene Immobilienfonds: Das Gesamtvolumen aller möglichen, auszugebenden Anteile ist unbegrenzt. Sie sind dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften unterstellt und haben besondere Vorschriften hinsichtlich ihrer Anlagepolitik zu beachten. Die Verwaltung der Grundstücks-Sondervermögens-Fonds erfolgt durch die Kapitalanlagegesellschaft. Offene Immobilienfonds werden staatlich beaufsichtigt und müssen auch staatlich genehmigt werden. Die Wertpapiere im Sondervermögen sind bei einer anderen Depotbank und streng getrennt von den eigenen Vermögenswerten aufzubewahren und zu verwalten. Die Anteile von offenen Immobilienfonds sind übertragbar und verfügen ein Recht zur Rücknahme durch die Anlagegesellschaften zu den täglich veröffentlichten Rücknahmepreisen. Die ausgeschütteten Gewinne sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern.