Indossieren

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Warum muss man Orderschecks auf der Rückseite indossieren?

Was bedeutet Indossieren?

Beim Indossieren handelt es sich um die formale Übertragung eines Orderpapiers auf einen Begünstigten. Dieser Übertragungsvorgang wird durch einen schriftlichen Übertragungsvermerk, auch Indossament genannt, auf dem Orderpapier dokumentiert. Zu den bedeutendsten Orderpapieren, die indossiert werden können, gehören Wechsel und Schecks. Im Gegensatz zu Inhaberpapieren erfordert die rechtskräftige Übertragung von Orderpapieren das Indossament durch den Aussteller.

Das Verfahren des Indossierens

Für eine ordnungsgemäße Indossierung ist die Unterschrift des aktuellen Eigentümers des Orderpapiers erforderlich, sowie die namentliche Nennung des Begünstigten, auf den das Orderpapier übertragen werden soll. Wenn der Name des Begünstigten beim Indossieren ausgelassen wird, spricht man von einem Blankoindossament. In diesem Fall erwirbt jeder neue Inhaber des Papiers auch das Eigentum an den damit verbrieften Rechten.

Bedeutung und Anwendung des Indossierens

Das Indossieren spielt eine entscheidende Rolle im Umgang mit Orderpapieren wie Wechseln und Schecks. Durch das Indossament wird die Übertragung des Eigentums an diesen Dokumenten wirksam und rechtskräftig. Es ermöglicht den rechtssicheren Transfer von Zahlungsforderungen und gewährleistet, dass die begünstigte Person die entsprechenden Rechte und Ansprüche aus dem Orderpapier erhält.

Indossieren und die Übertragung von Rechten

Das Indossament dient als Nachweis für die Übertragung von Rechten und Eigentum an Orderpapieren. Es bietet eine rechtliche Grundlage für den Eigentumswechsel und die Legitimation des Begünstigten zur Geltendmachung von Ansprüchen. Durch das Indossieren wird die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Orderpapieren gewährleistet und ermöglicht effiziente Transaktionen im Wirtschaftsverkehr.

 

Mit dem Indossieren wird die Übertragung eines Orderpapiers auf einen Begünstigten dokumentiert. Dazu wird ein schriftlicher Übertragungsvermerk beziehungsweise ein Indossament auf das Orderpapier aufgebracht. Die wichtigsten Orderpapiere sind Wechsel und Schecks, und im Unterschied zu Inhaberpapieren, muss sie der Aussteller indossieren, damit der Eigentumsübergang rechtskräftig ist. Für ein ordnungsgemäßes Indossieren ist die Unterschrift des aktuellen Eigentümers notwendig und die namentliche Nennung des Begünstigten. Wird der Name des Begünstigten beim Indossieren weggelassen, dann handelt es sich um ein Blankoindossament. In diesem Fall erlangt jeder neue Inhaber das Papiers auch das Eigentum an den damit verbrieften Rechten.