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Körperschaftsteuer/ -guthaben (KSt)

Börsenlexikon

Wie wird in Deutschland eine Doppelbesteuerung der Körperschaftsteuer vermieden?

Die Körperschaftsteuer (KSt) bezeichnet die Einkommensteuer juristischer Personen und liegt in Deutschland nach der Unternehmensteuerreform 2008 bei 15 Prozent. Demnach müssen auch alle inländischen Aktiengesellschaften Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne zahlen. Das zugrundeliegende zu besteuernde Einkommen müssen die Unternehmen zusätzlich zur Handelsbilanz in einer separaten Steuerbilanz ausweisen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei Dividenden konnten Anleger seit 1977 die bereits von den Aktiengesellschaften abgeführte Körperschaftsteuer auf ihre eigene Steuerschuld anrechnen, was als Anrechnungsverfahren bekannt war. Dazu wurde Privatanlegern mit der Dividende eine Steuergutschrift, das sogenannte Körperschaftsteuerguthaben verrechnet. Seit 2001 wurde diese Möglichkeit durch die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens abgelöst, wodurch Anleger Dividendenerträge nur noch zur Hälfte besteuern mussten. Nach dem 01.01.2009 gelten jedoch die Abgeltungssteuer und das Teileinkünfteverfahren, weswegen beim Anleger aktuell 60 Prozent der nach Körperschaftsteuer ausgeschütteten Dividenden mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer besteuert werden.
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