Konsortialbank

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Was ist eine Konsortialbank?

Eine Konsortialbank ist ein Kreditinstitut, welches als Mitglied eines Bankenkonsortiums fungiert und im Rahmen dieses Konsortiums, in einem zeitlich befristeten Zusammenschluss, mindestens zweier Banken, mit der Durchführung eines bestimmten Bankgeschäfts betraut wurde. Jede Konsortialbank erhält innerhalb des Konsortiums Teilaufgaben, die sie zu bewältigen hat. Des Weiteren wird ein Institut zum Konsortialführer gewählt. Mit Hilfe der Konsortialquote wird das Anteilsverhältnis einer jeden Bank, am Konsortium und damit auch an den Erträgen (z.B. Provisionen etc.), ermittelt. Normalerweise kann jede Bank als Konsortialbank auftreten. Die häufigsten Aufgaben im Konsortialgeschäft sind die Emission von Wertpapieren am Kapitalmarkt oder an private Investoren (Emissionskonsortium), die Gewährung von Krediten (Konsortialkredit) oder die gemeinschaftliche Verwaltung von Kreditsicherheiten, im Rahmen eines Sicherheitenpools. Konsortialbanken entstehen dem zu Folge nur beim Zusammenschluss mehrerer Institute und völlig unabhängig vom gewöhnlichen Geschäftsbetrieb. Konsortialbanken benötigen keinerlei Eintragungen in Register oder Ähnliches. Ihre Entstehung hängt ausschließlich vom Bestehen eines entsprechenden Geschäftszwecks ab.