Laufzeitfonds

Börsenlexikon

Definition im Lexikon

Laufzeitfonds besitzen von Beginn an ihrer Auflegung eine begrenzte Laufzeit. Nur während einer knapp bemessenen Zeichnungsfrist können Anleger diese Laufzeitfonds erwerben. Das investierte Vermögen verbleibt bis zum Laufzeitende im Fonds. Es ist möglich, dass auch während der Laufzeit ihre Anleger Fondsanteile börsentäglich verkaufen können. Nach dem das Laufzeitende erreicht ist, wird der gesamte Laufzeitfonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber ausgeschüttet. In Deutschland sind bis heute nur Renten-Laufzeitfonds zulässig.
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