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Lebensversicherungs Zweitmarkt

Börsenlexikon

Definition im Lexikon

Der Begriff Zweitmarkt für Lebensversicherungen birgt die Möglichkeit vorhandene Lebensversicherungsverträge vor dem Ablauf der Police an einen Investor zu verkaufen. Zur Zeit besteht in Deutschland jedoch nur die Möglichkeit Kapitallebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen zu veräußern. Beschließt der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu beenden, so besteht prinzipiell die Möglichkeit der Kündigung dieser Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft. Die Versicherungsgesellschaft ermittelt in diesem Fall der vorzeitigen Kündigung den bis dahin erwirtschafteten Rückkaufswert abzüglich des Stornobetrages. Die Käufer von Lebensversicherungen betrachten die bis zur Kündigung aufgelaufenen Rückkaufswerte aus Sicht eines Investors. Nach finanzmathematischen Methoden ermitteln die Investoren den inneren Wert der Police. Meist entspricht der von der Versicherungsgesellschaft an den Versicherungsnehmer ausgezahlte bzw. angesetzte Rückkaufswert nicht dem inneren Wert der Police. Der Verkäufer ist bestrebt, den Versicherungsvertrag zu einem Preis zu verkaufen, der höher ist als der vom Versicherungsunternehmen ermittelte Rückkaufswert.
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