Leerverkauf einer Aktie

Börsenlexikon
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Welche Pflichten ergeben sich für den Leerverkäufer einer Aktie?

Beim Leerverkauf einer Aktie handelt es sich um deren Verkauf, ohne dass man sie besitzt. Man beauftragt den Broker, eine bestimmte Anzahl von Aktien leer zu verkaufen, was heißt, dass der Broker sich die Wertpapiere aus einem anderen Portfolio leiht und den Verkaufserlös an den Leerverkäufer ausschüttet. Der Leerverkäufer ist jedoch verpflichtet, die Aktie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück zu kaufen und sie somit wieder in den Besitz des Verleihers zu bringen. Im Zeitraum, zwischen dem Erhalt des Verkaufserlöses und der Rückgabe der Wertpapiere ins ursprüngliche Portfolio, müssen, beim Leerverkauf einer Aktie, alle laufenden Auszahlungen aus der Aktie (z.B. Dividende) an den ursprünglichen Eigentümer des Wertpapier ersetzt werden. In einigen Fällen ist zudem eine Leihgebühr zu entrichten. Der Gewinn aus dem Leerverkauf einer Aktie berechnet sich dabei aus der Differenz der Verkaufserlöses und dem Kaufpreis, zum Zeitpunkt des Rückkaufes, abzüglich der in der Zwischenzeit geleisteten Auszahlungen aus dem Wertpapier an den ursprünglichen Eigentümer. Der Besitzer der Aktie muss dabei nicht darüber informiert werden, dass sein Wertpapier in einen Leerverkauf verwickelt ist. Will er selber verkaufen, dann leiht sich der Broker die Aktie aus einem anderen Portfolio und verkauft diese, anstelle der leer verkauften Aktie. Der Leerverkäufer spekuliert beim Leerverkauf auf fallende Kurswerte der jeweiligen Aktie, da er sie so teuer verkaufen und später wieder billiger einkaufen kann.