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Minderaktie

Börsenlexikon

Bis zu welchen Betrag spricht man von einer Minderaktie?

Als eine Minderaktie bezeichnet man eine Aktie, die nur einen sehr geringen Nennwert aufweist. Man spricht erst dann von einer Minderaktie, wenn sie einen Nennwert von 25 EUR unterschreitet. Trotz ihres geringen Nennwertes enthält sie die gleichen Rechte, die auch die üblichen Aktien mit sich bringen.
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